Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sich dabei gegen ein vollständiges Importverbotverbot für embryonale Stammzellen ausgesprochen. Schröder sagte: "Ich denke, ein totales Importverbot von embryonalen
Stammzellen und damit ein pauschales
In seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Deutschen Bundestages kündigte
Gerhard Schröder an, er werde daher bei der im Anschluss an die Debatte
anberaumten Abstimmung für den Gruppenantrag stimmen, der
Zur Abstimmung standen daneben zwei weitere Anträge: einer, der den Import kategorisch ablehnt sowie ein dritter, nach dem der Import grundsätzlich erlaubt sein sollte. Beweis für Verantwortungsbewusstsein der Wissenschaft Gerhard Schröder rief dazu auf, Medizinern und Biologen, die Forschung an embryonalen Stammzellen betreiben wollen, nicht dunkle Motive wie Profitgier oder Geltungssucht zu unterstellen. "Diese Wissenschaftler haben ihre Forschungs- Tätigkeit in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt. Sie haben sich einer großartigen Aufgabe verschrieben, vielleicht der großartigsten überhaupt: Sie wollen anderen helfen, sie wollen Schmerzen lindern und Krankheiten heilen. Dafür haben Sie Anerkennung und Unterstützung verdient", sagte der Kanzler. Gerhard Schröder sprach den Wissenschaftlern Anerkennung dafür
aus, dass sie bislang darauf verzichtet haben, von ihrem - juristisch unbestrittenen
- Recht zur Forschung an importiertem Zellenmaterial Gebrauch zu machen.
Dieses Abwarten auf eine Verständigung in der Gesellschaft kennzeichne
das Bemühen der Forscher, keine Fakten zu schaffen, die einem Konsens
im Weg stehen könnten, betonte Schröder. Er werte dies als einen
weiteren Beleg für das
Keine neue Rechtslage, aber höhere Rechtssicherheit für die Forschung Schröder wies darauf hin, dass der von ihm unterstützte Antrag keine neue Rechtslage schaffe, sondern lediglich zu mehr Rechtssicherheit führe. Zum internationalen Aspekt der Entscheidung äußerte Schröder die Überzeugung, "dass wir nur auf dieser Basis eine Mitsprachemöglichkeit auf internationaler Ebene behalten." Diejenigen, die den Import von embryonalem Stammzellenmaterial ganz verbieten wollen, müssten sich fragen lassen: "Wie geht man dann mit der Frage um, dass Therapien, die in anderen Ländern entwickelt worden sind, hier angewendet werden würden?" Er wies auch darauf hin, dass die Entscheidung für den Import keine Alternative zur weiteren intensiven Forschung und Arbeit an adulten Stammzellen sein solle. "Natürlich rühren die mit der Gentechnik zusammenhängenden
Fragen an Grundfragen des menschlichen Lebens und Zusammenlebens", erklärte
Gerhard Schröder. Auf diese Fragen gebe es keine eindeutigen und wohl
auch keine endgültigen Antworten. Daher teilten sich Befürworter
und
Zu Detailfragen der Stammzellenforschung lesen Sie bitte hier weiter. |
Oktober 2001 - Seit Anfang dieses Jahres wird in der Öffentlichkeit
sehr kontrovers und leidenschaftlich über die sogenannte Stammzellenforschung
diskutiert. Erst vor einem Monat versammelte sich im niedersächsischen
Landtag eine ganze Reihe prominenter Wissenschaftler aus der Medizin und
angrenzenden Gebieten, aber auch aus der Theologie, um die schwierigen
medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen aus den Grenzbereichen
der Biowissenschaften zu erörtern.
Dies Erörterung ist längst überfällig. - Eine sachlich
richtige öffentliche Information und (ethische) Diskussion brennt
auf den Nägeln, denn nicht immer ist die Berichterstattung über
solche komplizierten Zusammenhänge befriedigend. So druckte die HAZ
in ihrer Samstagsausgabe in den ersten Septembertagen eine DPA-Nachricht
ab, nach der laut Deutscher Forschungsgesellschaft (DFG) aus embryonalen
Stammzellen keine Babies entstehen können.
Unter diesen Bedingungen hat sich die Redaktion des LeineBlicks entschlossen, etwas Licht in diesen Dschungel an neuen Begriffen, Phänomenen, Methoden und Theorien zu bringen. - Auch, wenn die aktuellen Weltereignisse wieder einmal alle Aufmerksamkeit absorbieren: Die Orientierung ist überfällig.
|
Stammzellen a) Was sind Stammzellen? Stammzellen sind eine Art Ursprungszellen mit der herausragenden Fähigkeit
zur Vermehrung und zur Differenzierung, das heißt sie geben den Anstoß
zur Bildung aller möglichen Körperzellen, also Blut-, Nerven-
und Muskelzellen, um nur einige zu nennen. Je nach dem, in welchem Entwicklungsstadium
sich das Lebewesen jeweils befindet, unterscheidet man embryonaleStammzellen,
fetale
Stammzellen (aus dem Fötus, also ab der 8. Woche) oder adulte
Stammzellen (vom Säugling, Kind, Erwachsenen).
b) Totipotente, pluripotente und multipotente Stammzellen
Stammzellen lassen sich vielleicht am besten im Zusammenhang mit der menschlichen Entwicklung beschreiben. Nach der Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle entsteht eine Zelle, die das totale Potential zur Entwicklung eines vollständigen Lebewesens hat. Dieses befruchtete Ei ist also eine totipotente embryonale Stammzelle. Diese befruchtete Eizelle teilt sich in Folge in kurzer Zeit in eine Reihe identischer totipotenter Stammzellen, die, wenn sie in den Uterus einer Frau eingepflanzt würden, sich zu einem Lebewesen entwickeln können, falls die Umstände günstig sind. Bis zum Acht- Zell- Stadium sind alle Zellen des Embryos totipotent. Ungefähr vier Tage nach der Befruchtung und nach einer Reihe weiterer Zellteilungen beginnen diese totipotenten Zellen einen Spezialisierungsprozess: Sie bilden einen Hohlkörper bestehend aus einer äußeren Zellhülle und einem Zellbündel im Inneren, der sog. inneren Zellmasse. Dieses Entwicklungsstadium ist das der Blastozyste. Aus der äußeren Hülle der Zellen entwickelt sich im folgenden alles zu fötalen Entwicklung im Uterus wichtige Gewebe (u.a. die Plazenta) mit Ausnahme der für den späteren Fötus selbst notwendigen Zellen. Diese entwickeln sich nämlich ausschließlich aus den Zellen der inneren Zellmasse. Wichtig für alle weiteren, insbesondere auch ethischen Fragen, ist die folgende Feststellung. In diesem Stadium der Entwicklung, also dem Stadium der Blastozyste, sind die embryonalen Stammzellen bereits pluripotent, aber nicht mehr totipotent. Das heißt, sie ermöglichen zwar durch Zellteilung und Zelldifferenzierung die Herausbildung aller weiteren Körperzellen, aber aus ihnen kann kein eigenständiger Organismus entstehen. Wird also eine pluripotente embryonale Stammzelle aus einer Blastozyste in den Uterus einer Frau eingepflanzt, so kann daraus unter keinem Umstand ein Lebewesen entstehen; wird hingegen eine totipotente embryonale Stammzelle aus dem Acht-Zell-Stadium eingepflanzt, so kann daraus durchaus ein Lebewesen werden. Diese Unterscheidung dürfte für spätere ethische Fragen von Bedeutung sein. Die pluripotenten embryonalen Stammzellen
der Blastozyste entwickeln sich im Folgenden weiter zu spezialisierten
Stammzellen, deren Teilung dann wiederum zu Zellen mit spezifischen Funktionen
führen. So entwickeln sich aus den pluripotenten embryonalen Stammzellen
dann Blutstammzellen, Nervenstammzellen etc. Diese bereits weiter differenzierten
Stammzellen nennt man multipotente
Stammzellen, weil sie weniger leisten als die pluripotenten, aber immer
noch Entwicklungsschub geben für mehrere verschiedene Zelltypen. So
entstehen ja aus den Blutstammzellen alle weiteren unterschiedlichen Blutzellen.
c) Adulte Stammzellen Adulte Stammzellen sind, wie embryonale Stammzellen, ebenfalls teilungsfähig. Ihr Nachweis ist bisher in 20 Organen des Körpers, darunter im Blut, im Knochenmark und im Gehirn, gelungen. Das Nabelschnurblut von Neugeborenen enthält ebenfalls adulte Stammzellen. Keine Stammzellen hat man bisher z.B. in der Bauchspeicheldrüse gefunden. Vor- und Nachteile der adulten Stammzellen für die Forschung und medizinische Verwertung werden im Teil über den Nutzen der Stammzellenforschung behandelt. Natürlicherweise sind adulte Stammzellen multipotent. Der zweite Teil unserer Serie zur Stammzellenforschung mit dem Thema: „Die Gewinnung von Stammzellen“ folgt in Kürze. |
Nachdem wir in der letzten Woche darüber berichtet haben, was
Stammzellen eigentlich sind, soll es in dieser Folge der Serie darum gehen,
wie Stammzellen, insbesondere die wichtigen embryonalen Stammzellen pluripotenter
Art, von den Forschern gewonnnen werden. Die Frage nach der jeweiligen
Quelle der Stammzellen ist in der momentane Debatte über die Stammzellen-
Forschung wichtig, weil die moralische Akzeptanz von Forschungswegen und
-zielen davon abhängt. Je nach der Quelle der Stammzellen werden unterschiedliche
ethische Gesichtspunkte bei der Debatte ins Feld geführt. Im Folgenden
sollen nur die Methoden der Gewinnung embryonaler und fetaler Stammzellen
vorgestellt werden, weil die Verwendung adulter Stammzellen ethisch nicht
kontrovers diskutiert wird.
Zur Zeit gibt es drei Möglichkeiten, pluripotente menschliche Stammzellenlinien zu gewinnen, wobei die dritte Möglichkeit zur Zeit (hoffentlich) noch nicht aktualisiert worden ist. Unterschieden werden die Gewinnung der Zellen aus befruchteten Eiern, die bei der künstlichen Befruchtung (In-Vitro- Fertilisation = IVF) anfallen, aus abgetriebenen Feten und mit des Methode des Zellkerntransfers. A. Zuerst gelang es
wohl Professor James Thomson, einem Veterinär des Primaten- Forschungszentrums
von der Universität Wisconsin in den USA menschliche embryonale Stammzellen
zu isolieren. Thomson gewann die Zellen dadurch, dass er sie direkt aus
der inneren Zellmasse von Humanembryos im Stadium der Blastozyste extrahierte.
Die Blastozyste im 4-6-Tagestadium wiederum hatte er aus befruchteten Eiern
kultiviert, welche nach der IVF nicht zur Verwendung gekommen
sind. Diese Embryos wurden nicht zu Forschungszwecken hergestellt, sondern
für die künstliche Befruchtung unfruchtbarer Paare.
B. Einen anderen Weg ging, mit wohl
gleichem Ergebnis, der Gynäkologe John Gearhart von der Hopkins University
School of Medicine. Gearhart gewann auf einem etwas komplizierteren Wege
die embryonalen Stammzellen, die allerdings eigentlich fetale Keimzellen
sind. Diese sogenannten premordialen Keimzellen werden dem Gewebe von abgetriebenen
Föten entnommen und ähneln (nach gegenwärtigem Kenntnisstand)
den embryonalen Stammzellen in allen relevanten Gesichtspunkten. Die Extraktion
wird vorgenommen bei einem abgetriebenen Fötus im 5-6- Wochenstadium.
Die prämordialen Keimzellen werden der Region des Fötus entnommen,
die später zur Entwicklung des Hodens bzw. des Eierstocks führt.
Die Zellen sind aber noch im 46-Chromosomenstadium und die Differenzierung
in Ei- bzw. Samenzellen mit je 23 Chromosomen hat noch nicht stattgefunden.
Exakt in diesem Stadium werden die Zellen entnommen, zum Nährmedium
gegeben und zu pluripotenten Stammzellen entwickelt, die den embryonalen
Stammzellen, wie gesagt, in relevanter Hinsicht gleichen.
|
Gewinnung von pluripotenten Stammzellen aus befruchteten Eiern von In-Vitro- Fertilisation (A), durch Zellkerntransfer (C) und aus abgetriebenen Föten (B) |
Es versteht sich von selbst, dass alle drei geschilderten Methoden
außerordentlich aufwendige, teuere, schwierige und komplizierte Laborverfahren
voraussetzen, die zur Zeit wohl noch mehr Rückschläge als Erfolge
zeitigen. Im Prinzip sind das aber die technisch praktikablen Möglichkeiten
der Stammzellengewinnung. Welche Vorteile für die Wissenschaften und
die medizinische Versorgung der Menschen die Forscher sich hiervon versprechen,
soll Gegenstand der nächsten Folge der Serie „Stammzellenforschung“
sein.
|
Bereits am 27. September tagte der nationale Ethikrat unter Präsident
Spiros Simitis zum zweiten Mal. Mehrheitlich hat sich dieses Beratergremium
wohl dazu durchgerungen, dem Import von Stammzellen zuzustimmen. Noch immer
gibt es keine offizielle Erklärung des Rates – so schwierig gestaltet
sich wohl die Diplomatie der ausgewogenen Formulierungen. Immerhin steht
ein Drittel der Expertenrunde, unter ihnen der Präsident, dem Forschungsvorhaben
skeptisch gegenüber. Bis zum 7. Dezember, dem Tag an dem die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) aller Voraussicht nach den Startschuss für
die deutsche Stammzellenforschung geben wird, ist also noch Zeit zum Nachdenken.
Das Thema heute:
Nutzen der Stammzellenforschung am Beispiel der prospektiven Anwendungsmöglichkeiten Nachdem in den ersten beiden Teilen der Serie thematisiert wurde, was
Stammzellen eigentlich sind und mit Hilfe welcher Prozeduren sie zu gewinnen
sind, soll es im heutigen dritten Teil darum gehen, welche potentiellen
Anwendungen der Ergebnisse der Stammzellenforschung von den Biowissenschaften
in Betracht gezogen werden.
A.) Biowissenschaftliche Grundlagenforschung
B.) Der Transplantationskomplex
Die nächste Folge unserer Stammzellenserie wird einen Überblick über die momentane Rechtssituation im Umgang mit Stammzellen liefern. |
- zum Anfang der Serie - Zur rechtlichen Situation der Stammzellenforschung
In Deutschland gibt es zur Zeit eine kontroverse Diskussion darüber, inwieweit das EschG Modifizierungen, Erweiterungen oder Präzisierungen benötigt für jene Fälle, die bei seiner Verabschiedung 1991 noch nicht bedacht worden sind. Dies betrifft auch die Arbeit mit und an embryonalen Stammzellen (ES), mit deren Erforschung hochrangige therapeutische Ziele verknüpft sind (vgl. Stammzellenforschung Teil III ). Dabei besteht ein Konsens dahin gehend, dass die Herstellung von Embryonen extra zu Forschungszwecken, das therapeutische und reproduktive Klonen und das gezielte Eingreifen in die Keimbahn (vgl. Stammzellenforschung Teil II) verboten bleiben müssen. Kontrovers diskutiert wird hingegen, ob die Forschung an sog. „überzähligen“ Embryonen unter bestimmten Bedingungen und der Import von Stammzellen aus Embryonen und die Forschung an ihnen ermöglicht werden sollten. Überzählige Embryonen sind dabei solche, die nach ihrer in-vitro-Fertilisation keine Verwendung finden, z.B. weil die Empfängerin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schwanger werden darf oder weil sich bei dem Paar, etwa aus Gründen der Trennung, der Kinderwunsch erledigt hat. Beides, der Import von Stammzellen und die Forschung an solchen überzähligen Embryonen sind vom EschG nicht verboten, aber nur, weil es nicht geregelt ist. Insofern müsste oder sollte der Gesetzgeber hier nachbessern. Konkreter Anlass für die Aktivitäten der DFG,
des nationalen Ethikrates und der Enquete-Kommission war ein beim DFG eingegangener
Förderungsantrag für ein Projekt der Bonner Wissenschaftler Oliver
Brüstle und Otmar Wiestler, die 200.000 DM für ihre Forschung
und Entwicklung von Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen beantragt
haben. Die DFG, die sich unter der Leitung ihres Präsidenten Ernst-
Ludwig Winnaker grundsätzlich für eine verbrauchende Forschung
an importierten ES und für die Gewinnung von ES aus überzähligen
Embryonen ausgesprochen hat, wollte die Bewilligung dieses Forschungsvorhabens
abgesegnet haben und wartete deshalb auf die Beschlüsse des nationalen
Ethikrates und der Enquete-Kommission. Da die beiden Gruppen nun allerdings
zu unterschiedlichen Beschlüssen gekommen sind, hat die DFG ihre Förderungsentscheidung
noch einmal vom 7. Dezember auf den 31 Januar verschoben.
Erwarten wir mit Spannung und Interesse die Bundestagsdebatte Ende Januar, über die der LeineBlick natürlich wieder kompetent berichten wird. |
- von Claus Peter Freitag - - zum Anfang der Serie - Voraussetzung hierfür ist u.a. die Berücksichtigung eines sogenannten Stichtages und zwar darf der Embryo nur importiert werden, wenn er vor dem 1.1.2001 gewonnen wurde. Damit will der Gesetzgeber verhindern, das speziell für deutsche Forschungszwecke im Ausland Embryonen getötet werden. Insgesamt kann die gesetzliche Regelung nun als vorläufiger Schlusspunkt einer langen Debatte um die Stammzellenforschung gesehen werden, um die es nun ruhiger werden wird. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um im fünften und letzten Teil der Serie zur Stammzellenforschung einen Blick auf die ethische Dimension zu werden. Ethische Fragen der Stammzellenforschung (Auf der Ebene ethischen Denkens liegt hier ein konzeptuelles Problem vor, kein faktisches. Dieses konzeptuelle Problem wird mit einer Wertentscheidung verbunden. Keine wissenschaftliche Forschung welcher Art auch immer kann die Frage klären, ob der Embryo ein Person mit Menschenwürde ist. Im strikten Sinne ist bereits die Frage, ob der Embryo eine Person ist, unsinnig; wir können sinnvollerweise nur fragen, ob wir ihn als eine solche sehen wollen.) Die Gegner der verbrauchenden Embryonenforschung sehen sich im Einklang mit den Werten des abendländischen Humanismus und in der christlichen Tradition, wenn sie davon ausgehen, dass der Embryo Menschenwürde besitzt. Mit unterschiedlichen Gewichtungen rekurrieren sie in der Regel auf eine oder beide der folgenden Denkfiguren, die man als Speciesargument und als Potenzialitätsargument bezeichnet.
|