- Pressemeldungen -
Die Bundesregierung gibt bekannt:

Überblick über die familienpolitischen Leistungen in Euro
Neureglungen im Jahr 2002


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Das Bundespresseamt teilt mit:
Neureglungen im Jahr 2002
Berlin, den 29.12.2001 - Zum 1. Januar 2002 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die sich für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unmittelbar auswirken. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen (ganz unten auch als auch als pdf-Download).
-   Einführung des Euro-Bargeldes
-   Kindergelderhöhung und steuerliche Entlastungen für Familien 
-   Ökosteuer 
-   Tabak- und Versicherungsteuer
-   Unternehmensbesteuerung fortentwickelt 
-   Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
-   Rentenreform: Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge 
-   Familienfreundliche Neuerungen im Rentenrecht 
-   Reform der Arbeitsförderung (Job-AQTIV-Gesetz)
-   Reform des Risikostrukturausgleichs 
-   Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung 
-   Änderung des Krankenkassenwahlrechtes 
-   Verbesserungen in der Pflege
-   Änderung des Heimgesetzes
-   Neue Beitragsbemessungsgrenzen 
-   Änderung des Gaststättengesetzes 
-   Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung 
-   Bundeswehrneuausrichtungsgesetz
-   Versorgungsänderungsgesetz 
-   Reform des Zivilprozesses
-   Schuldrechtsmodernisierung 
-   Gewaltschutzgesetz
-   Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
-   Reform des Meister-BAföG 
-   Reform des Hochschulwesens
-   Neue Wohnraumförderung
-   Energieeinsparverordnung

  Einführung des Euro-Bargeldes 
  Am 1. Januar 2002 wird das neue Euro-Bargeld (1 Euro = 1,95583 Mark) in Deutschland sowie in elf weiteren Ländern der Europäischen Union (Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Finnland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland) eingeführt. 

Die Euro-Bargeldeinführung bedeutet - genauso wie die Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Januar 1999 - keine Währungsreform, sondern eine Umstellung ohne Wertverlust. 

Der Euro ist nun das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, Einzelhandel und Kreditinstitute werden aber die Deutsche Mark noch bis zum 28. Februar 2002 annehmen. Bargeld in DM-Beträgen kann danach weiterhin unbefristet und kostenlos bei der Deutschen Bundesbank eingetauscht werden. 

Die immer wieder geäußerten Befürchtungen, dass die Euro-Bargeld­einführung zu Preis­steigerungen führt, haben sich, bis auf marginale Beispiele, als unbegründet erwiesen. Sicherlich gibt es Geschäftsleute, die sich nicht an die Selbstverpflichtung des Deutschen Einzelhandels gehalten haben, die Euroumstellung nicht zu Preiserhöhungen zu nutzen. Wahrscheinlich wird der Konkurrenzdruck aber dazu führen, dass es nach der Umstellung eher zu Preissenkungen als zu Erhöhungen kommen wird. Insgesamt betrachtet ging der Anstieg der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte seit Mai 2001 von 3,5 Prozent schrittweise auf 1,7 Prozent im November 2001 zurück.

Bei der Umstellung auf Euro in der Bundesgesetzgebung wurden zahlreiche Beträge zugunsten des Bürgers geglättet. Allein die Umstellung in der Steuergesetzgebung durch das Steuer-Euroglättungsgesetz wird die Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren um rund 180 Millionen Euro entlasten. Auch im neuen Bußgeldkatalog werden die Bußgelder durch die Einführung des Euro billiger. Um glatte Beträge zu erhalten, wurden die bisherigen DM-Beträge nicht mit dem Euro-Kurs umgerechnet, sondern generell im Verhältnis 1:2 geglättet und teilweise noch stärker gesenkt. 


  Kindergelderhöhung und steuerliche Entlastungen für Familien
 
Familien werden durch das Zweite Familienförderungsgesetz zum 1. Januar 2002 weiter finanziell entlastet: 
  • Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Es beträgt nun 154 Euro. Insgesamt ist es damit seit 1998 um über 40 Euro gestiegen. 
  • Auch die Steuerfreibeträge werden angehoben: Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.648 Euro (vorher 3.564 Euro). Der Betreuungsfreibetrag steigt pro Kind auf 2.160 Euro. 
  • Erwerbsbedingte Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder behinderten Kindern, die den Betrag von 1.548 Euro übersteigen, können bis zu weiteren 1.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Leben Vater und Mutter getrennt, profitieren sie jeweils zur Hälfte von der Neuregelung.

  Ökosteuer 
  Am 1. Januar 2002 tritt die vierte und vorletzte Stufe der Ökosteuer in Kraft. Der Mineralölsteuersatz auf Benzin- und Dieselkraftstoffe wird um 3,07 Cent je Liter angehoben. Der Stromsteuersatz steigt um 0,26 Cent je Kilowattstunde. 
 
 
Mineralöl/ Strom
Erhöhung am   1. Januar 2002
Steuersatz
Ökosteueranteil
Benzin(schwefelarm)
3,07 Cent/l
62,38 Cent/l
12,26 Cent/l
Diesel(schwefelarm)
3,07 Cent/l
43,97 Cent/l
12,26 Cent/l
Heizöl
0
6,14 Cent/l
2,05 Cent/l
Erdgas
0
0,35 Cent/kWh
0,16 Cent/kWh
Flüssiggas
0
3,83 Cent/kg
1,28 Cent/kg
Strom
0,26 Cent/kWh
1,79 Cent/kWh
1,79 Cent/kWh

Die Einnahmen der Ökosteuer fließen fast vollständig in die Rentenkasse. So konnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz der konjunkturellen Abschwächung stabil bei 19,1 Prozent gehalten werden. Ohne die Einnahmen aus der Ökosteuer wäre er im Jahr 2002 um 1,5 Prozentpunkte höher.
 


  Tabak- und Versicherungsteuer 
  Die Tabaksteuer wird zum 1. Januar 2002 um einen Cent je Zigarette angehoben. Eine Erhöhung um einen weiteren Cent folgt zum 1. Januar 2003. Zugleich wird die Tabaksteuer auf Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten erhöht. 

Bei der Schaden- und Unfallversicherung steigt im Wesentlichen der allgemeine Versicherungsteuersatz von 15 auf 16 Prozent und der Steuersatz für Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent. Die Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro werden zur Finanzierung der Terrorismusbekämpfung verwendet.
 


  Unternehmensbesteuerung fortentwickelt 
  Das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts stärkt die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen. Durch die neu geschaffene Reinvestitionsrücklage können Personengesellschaften Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bis zu einer Summe von 500 000 Euro in eine Rücklage stellen. Voraussetzung ist, dass der Betrag innerhalb von zwei Jahren entweder in beweglichen Investitionsgütern oder neuen Kapitalbeteiligungen angelegt oder binnen vier Jahren in Gebäude investiert wird. Mittelständischen Personenunternehmen wird mit der Reinvestitionsrücklage die Umstrukturierung des Beteiligungsbesitzes erleichtert. Die Neuregelung entlastet die Unternehmen um rund 1,05 Milliarden Euro. 

  Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz 
  Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz setzt neue Rahmenbedingungen für Unternehmensübernahmen und andere öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren in Deutschland. Es stärkt den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb. Die Neuregelung soll den Ausverkauf deutscher Unternehmen verhindern und die Interessen von Arbeitnehmern und kleinen Aktiensparern bei Firmenübernahmen schützen. 

  Rentenreform: Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge 
  Mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge als zweiter Säule der Alterssicherung wird die Rente zukunftssicher. Ziel der Rentenreform ist es, die heutigen und künftigen Beitragszahler nicht zu überfordern und das Leistungsniveau auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf einem angemessenen Standard zu halten. 

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre 2020 unter 20 Prozent und steigt trotz der abzusehenden demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22 Prozent. Das Rentenniveau wird 2030 zwischen 67 und 68 Prozent liegen. 

Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ab dem 1. Januar 2002 staatlich massiv gefördert: Für die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge werden in der Endstufe im Jahr 2008 rund 10,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Familien werden durch zahlreiche Neuerungen besonders unterstützt: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher ist die staatliche Zulage. Werden, wie empfohlen, vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angespart, beträgt die Zulage ab 2008 pro Kind 185 Euro.
 


  Familienfreundliche Neuerungen im Rentenrecht 
  Zahlreiche Neuerungen gestalten das Rentenrecht familienfreundlicher. So gilt ab 1. Januar 2002 unter anderem:
  • Pflichtbeitragszeiten in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes werden bis zu 50 Prozent höher als nach geltendem Recht bewertet. 
  • Bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung wird der Kinderzuschlag für das erste Kind von einem auf zwei Entgeltpunkte verdoppelt. 
  • Die Witwen- und Witwerrenten werden um eine Kinderkomponente ergänzt.

  Reform der Arbeitsförderung (Job-AQTIV-Gesetz) 
  Das Job-AQTIV-Gesetz (die Abkürzung steht für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Initiieren, Vermitteln) macht die Arbeitsvermittlung effizienter und modernisiert die aktive Arbeitsmarktpolitik grundlegend. Sie erhält einen deutlich präventiveren Charakter, indem die Instrumente wirksamer und flexibler eingesetzt werden können. 

Auch soll die Arbeitsmarktpolitik künftig besser mit anderen Politikbereichen, etwa der Infrastrukturpolitik, abgestimmt werden. Das Gesetz trägt zudem zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt bei und sorgt dafür, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung künftig betriebsnäher gefördert wird.
 


  Reform des Risikostrukturausgleichs 
  Die Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft für Krankenkassen Anreize, sich um eine bessere Versorgung vor allem der chronisch Kranken zu bemühen. Für die Ausgleichszahlungen zwischen den Krankenkassen sieht das Gesetz hierzu im einzelnen vor: 
  • Finanzielle Förderung qualitätsgesicherter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme), 
  • Einführung eines Risikopools für überdurchschnittlich hohe Leistungsaufwendungen für einzelne Patienten, 
  • Stärkere Berücksichtigung von Krankheiten und der durch sie verursachten Kosten.

  Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung 
  Die Ablösung des Arzneimittelbudgets und die Streichung des Kollektivregresses für Ärzte bei Budgetüberschreitungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass zwischen Ärzten und Patienten ein unbelastetes Vertrauensverhältnis bestehen kann. Durch das Arzneimittelbudgetablösungsgesetz werden die Ausgaben im Arznei- und Heilmittelbereich künftig statt durch staatliche Vorgaben direkt von Krankenkassen und Ärzteverbänden geregelt. Die Vereinbarungen der Partner in der Selbstverwaltung orientieren sich dabei an Qualitätskriterien. Der Begrenzung der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung dient auch die Festbetrags-Anpassungsverordnung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung jährliche Einsparungen von insgesamt rund 550 Millionen Mark ermöglicht. 

  Änderung des Krankenkassenwahlrechtes 
  Ab dem 1. Januar 2002 können alle Versicherten die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Der bisherige Stichtag für die Kündigung 30. September wird durch die Neuregelung der Kassenwahlrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben. Für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gelten damit beim Kassenwechsel die gleichen Regelungen. 

  Verbesserungen in der Pflege 
 
Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz schafft eine neue gesetzliche Grundlage für die Betreuung und Pflege in Heimen und Pflegediensten. Hierzu wird die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung gestärkt. Zudem werden Regelungen zur Personalbemessung in den Pflegeheimen eingeführt. 

Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sieht für altersverwirrte, aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen für Versorgungsangebote vor. Die häusliche Pflege hat dabei Vorrang. Dies entlastet die Angehörigen, die oft rund um die Uhr beansprucht werden. Zudem wird erstmals auch die ambulante Hospizarbeit gefördert: Ambulante Hospizdienste erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung durch die Krankenkassen.
 


  Änderung des Heimgesetzes 
  Das neue Heimgesetz verbessert die Rechtstellung der Bewohner von Altenwohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie von Behindertenheimen und gewährleistet eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege. So wird die Transparenz von Heimverträgen verbessert, die Stellung des Heimbeirates weiterentwickelt und die Heimaufsicht gestärkt. 

  Neue Beitragsbemessungsgrenzen 
  Die Beitragsmessungsgrenzen in der Sozialversicherung betragen im Jahr 2002 (Beträge in Euro):
 
 
 
West
Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Rentenversicherung(Arbeiter / Angestellte)
4.500
54.000
3.750
45.000
Rentenversicherung (Knappschaft)
5.550
66.600
4.650
55.800
Arbeitslosenversicherung
4.500
54.000
3.750
45.000
Kranken-/ Pflegeversicherung
3.375
40.500
3.375
40.500

  Änderung des Gaststättengesetzes 
  Gastwirte müssen künftig mindestens ein alkoholfreies Getränk ausschenken, das eindeutig billiger ist als das kostengünstigste alkoholische Getränk. Die Verpflichtung, die bislang nur hinsichtlich des absoluten Preises galt, bezieht sich nun auch auf den Mengenpreis. Dies stärkt den Jugendschutz

  Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung 
  Durch die bereits im Dezember in Kraft getretene Änderung des Vereinsrechts entfällt das Religionsprivileg. Nunmehr können extremistische Vereinigungen verboten werden, die sich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften tarnen. Das Anti-Terror-Paket I sieht weiter die Einführung des § 129b Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Vorschrift ermöglicht, die Mitgliedschaft und die Unterstützung einer terroristischen Gruppierung auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn diese in Deutschland über keine eigene Organisation verfügt. 

Durch das zum 1. Januar 2002 in Kraft tretende Anti-Terror-Paket II werden zahlreiche Sicherheitsgesetze sowie ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. Im einzelnen ändert der Entwurf das Bundeskriminalamtgesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz (Militärischer Abschirmdienst) und das BND-Gesetz (Bundesnachrichtendienst). 

Ziel des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ist es, bereits die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern. Zugleich soll das Gesetz ermöglichen, dass bereits im Inland befindliche Extremisten besser erkannt und ihre Aktivitäten rascher unterbunden werden können. Dazu sollen unter anderem: 

  • biometrische Merkmale in Pässe und Personalausweise aufgenommen, 
  • den Sicherheitsbehörden mehr sicherheitsrelevante Daten zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Sozialdaten), 
  • identitätssichernde Maßnahmen im Visumsverfahren verbessert, 
  • die Kontrollen von Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten verstärkt, 
  • Asylbewerber und Duldungsinhaber fälschungssichere Ausweise erhalten, 
  • die Aktivitäten extremistischer Ausländervereine in Deutschland schneller unterbunden werden.
Zur Verhinderung von Flugzeugentführungen werden Beamte des Bundesgrenzschutzes als so genannte "Sky-Marshalls" eingesetzt. 

  Bundeswehrneuausrichtungsgesetz 
  Das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz, das zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt, ist ein wichtiger Baustein für die Erneuerung der Streitkräfte. Ziel ist es, Streitkräfte zu schaffen, deren Struktur auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen abgestimmt ist, damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands gewährleistet bleibt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Der Grundwehrdienst wird ab Januar 2002 von derzeit zehnMonaten auf neun Monate reduziert. Die Dauer des Zivildienstes wird entsprechend von elf auf zehn Monate verkürzt. Die Möglichkeiten, den reduzierten Grundwehrdienst auch in Abschnitten abzuleisten, werden erweitert. 
    Zum Abbau strukturbedingter personeller Überhänge und zum Ausgleich der unausgewogenen Altersstruktur der Bundeswehr erfolgt zeitlich befristet bis 2006 ein Personalabbau von bis zu 3.000 Berufssoldaten aller Laufbahnen und Laufbahngruppen ab dem 50. Lebensjahr.
  • Eine Neuordnung der Laufbahnen der Soldaten verbessert die persönliche Lebens- und Berufsplanung junger Menschen. Bei wehrdienstbeschädigten Soldaten wird statt der bisher zwingend notwendigen Beendigung des Soldatendienstverhältnisses in Einzelfällen eine Weiterverwendung als Soldat ermöglicht.

  Versorgungsänderungsgesetz 
  Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 tritt zeitgleich mit der Rentenreform zum 1. Januar 2002 in Kraft und überträgt ihre Wirkungen auf die Beamtenversorgung. Auch dieses Alterssicherungssystem wird damit zukunftssicher. 

  Reform des Zivilprozesses 
  Die Justizreform gestaltet die Gerichtsbarkeit transparenter und effizienter; für den Bürger wird der Rechtsschutz künftig einfacher und schneller. Maßnahmen zur Stärkung der Eingangsinstanz, wie beispielsweise die Ausweitung der gütlichen Streitbeilegung, sollen dazu beitragen, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen stärker akzeptiert und weniger Rechtsmittel eingelegt werden. Beim Zugang zu den Berufungs- und Revisionsgerichten werden streitwertabhängige Zugangsbarrieren abgebaut. 

  Schuldrechtsmodernisierung 
  Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts führt zu grundlegenden Änderungen im Verjährungsrecht sowie im allgemeinen und besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Wichtigste Neuerungen im vereinfachten Verjährungsrecht sind: 

  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zukünftig drei Jahre. 
  • Für kauf- und werkvertragsrechtliche sowie reiserechtliche Gewährleistungsansprüche wird die Verjährungsfrist von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. 
Im Kaufrecht wird künftig einheitlich auch die Sach- und Rechtsmängelfreiheit zu den Erfüllungspflichten des Verkäufers gehören. Bei Schadenseintritt in den ersten sechs Monaten nach Kauf wird die Beweislast umgedreht. Diese trägt nun der Verkäufer. Er haftet auch für Angaben des Herstellers und Werbeaussagen des Produkts.

  Gewaltschutzgesetz
  Das neue Gewaltschutzgesetz schafft für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind, den Grundsatz: "Der Schläger geht, das Opfer bleibt". Danach müssen künftig nicht mehr Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, den gemeinsamen Haushalt verlassen und in einem Frauenhaus Zuflucht suchen. Sie können künftig per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. 

  Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
  Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Anfang 2002 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt, erleichtert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der Europäischen Union. Wichtigster Punkt ist das Herkunftslandprinzip, das Anbietern von Internetdiensten neue Märkte öffnet: Sie müssen sich nur an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie selbst niedergelassen sind. Verbraucher werden dadurch geschützt, dass gerichtliche Streitigkeiten in ihrem Land ausgetragen werden müssen. 

  Reform des Meister-BAföG 
  as reformierte Aufstiegsförderungsgesetz, das so genannte Meister-BAföG, dient dem Ziel der Bundesregierung, berufliche Bildung und Hochschulbildung gleichrangig zu behandeln. Für fortbildungswillige Fachkräfte gelten künftig die gleichen Bedarfssätze wie für Studierende, die über das Bun-desausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Kernpunkte der Reform sind: 
  • Für Personen, die die Fortbildung in Vollzeitform absolvieren, steigt der Höchstfördersatz um zehn Prozent auf 612 Euro. 
  • Der Unterhaltsbeitrag für Kinder erhöht sich um mehr als 50 Euro pro Kind auf 179 Euro, der Zuschuss für die Kinderbetreuung auf 128 Euro. 
  • Eine besondere Unterstützung erhalten Existenzgründer, die künftig nur noch 25 Prozent der Förderdarlehens zurückzahlen müssen, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung eine Firma gründen und mindestens zwei Mitarbeiter einstellen.

  Reform des Hochschulwesens 
  Das deutsche Hochschulwesen wird weiter reformiert. Zum 1. Januar 2002 wird der Status eines Juniorprofessoren eingeführt, um die lange Qualifikationsdauer des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verkürzen. Künftig kann der wissenschaftliche Nachwuchs bereits unmittelbar nach der Promotion selbstständig forschen und lehren. Auch werden die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren deutlich verändert. Bei ihrer Besoldung steht nicht mehr das Dienstalter im Vordergrund, stattdessen sollen Engagement und Leistung den Ausschlag geben. 

  Neue Wohnraumförderung 
  Das neue Wohnraumförderrecht gestaltet den sozialen Wohnungsbau neu und passt ihn an heutige Anforderungen an. Im Vordergrund der Reform steht die Unterstützung der Haushalte, die Zugangsprobleme zum Markt haben und sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Lösung der Probleme geleistet, die sich aus der Konzentration benachteiligter Haushalte in bestimmten Wohngebieten ergeben. So wird anstelle der bisherigen Ausrichtung allein auf die Neubauförderung der vorhandene Wohnungsbestand wesentlich stärker in die Förderung einbezogen. 

  Energieeinsparverordnung 
  Nach der neuen Energieeinsparverordnung gilt für Neubauten künftig der "Niedrigenergiehaus-Standard". Der Heizenergiebedarf soll um etwa 30 Prozent unter die heutigen Anforderungen sinken. Energiesparpotenziale bei Altbauten werden durch Nachrüstverpflichtungen und Mindeststandards für Modernisierungen ausgeschöpft. Zusätzlich stellt die Bundesregierung bis 2005 insgesamt rund eine Milliarde Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. 

 
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