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Das Bundespresseamt teilt mit:
Neureglungen im Jahr 2002 |
Berlin, den 29.12.2001 - Zum 1. Januar 2002
treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die sich für die
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unmittelbar auswirken.
Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die
wichtigsten Neuerungen (ganz unten auch als auch als
pdf-Download). |
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Einführung
des Euro-Bargeldes |
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Kindergelderhöhung
und steuerliche Entlastungen für Familien |
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Ökosteuer |
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Tabak-
und Versicherungsteuer |
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Unternehmensbesteuerung
fortentwickelt |
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Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz |
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Rentenreform:
Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge |
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Familienfreundliche
Neuerungen im Rentenrecht |
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Reform
der Arbeitsförderung (Job-AQTIV-Gesetz) |
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Reform
des Risikostrukturausgleichs |
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Arzneimittelversorgung
in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Änderung
des Krankenkassenwahlrechtes |
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Verbesserungen
in der Pflege |
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Änderung
des Heimgesetzes |
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Neue
Beitragsbemessungsgrenzen |
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Änderung
des Gaststättengesetzes |
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Maßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung |
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Bundeswehrneuausrichtungsgesetz |
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Versorgungsänderungsgesetz |
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Reform
des Zivilprozesses |
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Schuldrechtsmodernisierung |
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Gewaltschutzgesetz |
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Gesetz
über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr |
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Reform
des Meister-BAföG |
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Reform
des Hochschulwesens |
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Neue
Wohnraumförderung |
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Energieeinsparverordnung |
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Einführung
des Euro-Bargeldes |
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Am 1. Januar 2002
wird das neue Euro-Bargeld (1 Euro = 1,95583 Mark) in Deutschland
sowie in elf weiteren Ländern der Europäischen Union (Frankreich,
Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Finnland, Österreich, Italien,
Spanien, Portugal und Griechenland) eingeführt.
Die Euro-Bargeldeinführung bedeutet - genauso wie die Einführung
des Euro als Buchgeld am 1. Januar 1999 - keine Währungsreform, sondern
eine Umstellung ohne Wertverlust.
Der Euro ist nun das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, Einzelhandel
und Kreditinstitute werden aber die Deutsche Mark noch bis zum 28. Februar
2002 annehmen. Bargeld in DM-Beträgen kann danach weiterhin unbefristet
und kostenlos bei der Deutschen Bundesbank eingetauscht werden.
Die immer wieder geäußerten Befürchtungen, dass die
Euro-Bargeldeinführung zu Preissteigerungen führt,
haben sich, bis auf marginale Beispiele, als unbegründet erwiesen.
Sicherlich gibt es Geschäftsleute, die sich nicht an die Selbstverpflichtung
des Deutschen Einzelhandels gehalten haben, die Euroumstellung nicht zu
Preiserhöhungen zu nutzen. Wahrscheinlich wird der Konkurrenzdruck
aber dazu führen, dass es nach der Umstellung eher zu Preissenkungen
als zu Erhöhungen kommen wird. Insgesamt betrachtet ging der Anstieg
der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte seit Mai 2001 von 3,5 Prozent
schrittweise auf 1,7 Prozent im November 2001 zurück.
Bei der Umstellung auf Euro in der Bundesgesetzgebung wurden zahlreiche
Beträge
zugunsten des Bürgers geglättet. Allein die Umstellung in
der Steuergesetzgebung durch das Steuer-Euroglättungsgesetz wird die
Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren um rund 180
Millionen Euro entlasten. Auch im neuen Bußgeldkatalog werden die
Bußgelder durch die Einführung des Euro billiger. Um glatte
Beträge zu erhalten, wurden die bisherigen DM-Beträge nicht mit
dem Euro-Kurs umgerechnet, sondern generell im Verhältnis 1:2 geglättet
und teilweise noch stärker gesenkt.
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Kindergelderhöhung
und steuerliche Entlastungen für Familien |
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Familien werden durch das Zweite Familienförderungsgesetz zum
1. Januar 2002 weiter finanziell entlastet:
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Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird zum dritten
Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Es beträgt nun 154 Euro.
Insgesamt ist es damit seit 1998 um über 40 Euro gestiegen.
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Auch die Steuerfreibeträge werden angehoben: Der Kinderfreibetrag
erhöht sich auf 3.648 Euro (vorher 3.564 Euro). Der Betreuungsfreibetrag
steigt pro Kind auf 2.160 Euro.
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Erwerbsbedingte Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter
14 Jahren oder behinderten Kindern, die den Betrag von 1.548 Euro übersteigen,
können bis zu weiteren 1.500 Euro als außergewöhnliche
Belastungen geltend gemacht werden. Leben Vater und Mutter getrennt, profitieren
sie jeweils zur Hälfte von der Neuregelung.
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Ökosteuer |
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Am 1. Januar 2002
tritt die vierte und vorletzte Stufe der Ökosteuer in Kraft. Der Mineralölsteuersatz
auf Benzin- und Dieselkraftstoffe wird um 3,07 Cent je Liter angehoben.
Der Stromsteuersatz steigt um 0,26 Cent je Kilowattstunde.
Mineralöl/ Strom
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Erhöhung am 1. Januar 2002
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Steuersatz
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Ökosteueranteil
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Benzin(schwefelarm)
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3,07 Cent/l
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62,38 Cent/l
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12,26 Cent/l
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Diesel(schwefelarm)
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3,07 Cent/l
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43,97 Cent/l
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12,26 Cent/l
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Heizöl
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0
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6,14 Cent/l
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2,05 Cent/l
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Erdgas
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0
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0,35 Cent/kWh
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0,16 Cent/kWh
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Flüssiggas
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0
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3,83 Cent/kg
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1,28 Cent/kg
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Strom
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0,26 Cent/kWh
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1,79 Cent/kWh
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1,79 Cent/kWh
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Die Einnahmen der Ökosteuer fließen fast vollständig
in die Rentenkasse. So konnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
trotz der konjunkturellen Abschwächung stabil bei 19,1 Prozent
gehalten werden. Ohne die Einnahmen aus der Ökosteuer wäre er
im Jahr 2002 um 1,5 Prozentpunkte höher.
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Tabak-
und Versicherungsteuer |
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Die Tabaksteuer
wird zum 1. Januar 2002 um einen Cent je Zigarette angehoben. Eine Erhöhung
um einen weiteren Cent folgt zum 1. Januar 2003. Zugleich wird die Tabaksteuer
auf Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten erhöht.
Bei der Schaden- und Unfallversicherung steigt im Wesentlichen der allgemeine
Versicherungsteuersatz von 15 auf 16 Prozent und der Steuersatz für
Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent. Die Einnahmen von rund 1,5 Milliarden
Euro werden zur Finanzierung der Terrorismusbekämpfung verwendet.
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Unternehmensbesteuerung
fortentwickelt |
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Das Gesetz zur Fortentwicklung
des Unternehmensteuerrechts stärkt die Wettbewerbssituation deutscher
Unternehmen. Durch die neu geschaffene Reinvestitionsrücklage können
Personengesellschaften Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften bis zu einer Summe von 500 000 Euro in eine Rücklage
stellen. Voraussetzung ist, dass der Betrag innerhalb von zwei Jahren entweder
in beweglichen Investitionsgütern oder neuen Kapitalbeteiligungen
angelegt oder binnen vier Jahren in Gebäude investiert wird. Mittelständischen
Personenunternehmen wird mit der Reinvestitionsrücklage die Umstrukturierung
des Beteiligungsbesitzes erleichtert. Die Neuregelung entlastet die Unternehmen
um rund 1,05 Milliarden Euro. |
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Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz |
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Das Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz setzt neue Rahmenbedingungen für Unternehmensübernahmen
und andere öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren in Deutschland.
Es stärkt den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland im internationalen
Wettbewerb. Die Neuregelung soll den Ausverkauf deutscher Unternehmen verhindern
und die Interessen von Arbeitnehmern und kleinen Aktiensparern bei Firmenübernahmen
schützen. |
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Rentenreform:
Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge |
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Mit der kapitalgedeckten
Altersvorsorge als zweiter Säule der Alterssicherung wird die Rente
zukunftssicher. Ziel der Rentenreform ist es, die heutigen und künftigen
Beitragszahler nicht zu überfordern und das Leistungsniveau auch für
die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf einem angemessenen Standard
zu halten.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre
2020 unter 20 Prozent und steigt trotz der abzusehenden demographischen
Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22 Prozent. Das Rentenniveau
wird 2030 zwischen 67 und 68 Prozent liegen.
Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
ab dem 1. Januar 2002 staatlich massiv gefördert: Für die Förderung
der zusätzlichen Altersvorsorge werden in der Endstufe im Jahr
2008 rund 10,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Familien werden durch zahlreiche
Neuerungen besonders unterstützt: Je mehr Kinder eine Familie hat,
desto höher ist die staatliche Zulage. Werden, wie empfohlen, vier
Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angespart, beträgt
die Zulage ab 2008 pro Kind 185 Euro.
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Familienfreundliche
Neuerungen im Rentenrecht |
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Zahlreiche Neuerungen
gestalten das Rentenrecht familienfreundlicher. So gilt ab 1. Januar 2002
unter anderem:
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Pflichtbeitragszeiten in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes werden
bis zu 50 Prozent höher als nach geltendem Recht bewertet.
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Bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung wird der Kinderzuschlag für
das erste Kind von einem auf zwei Entgeltpunkte verdoppelt.
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Die Witwen- und Witwerrenten werden um eine Kinderkomponente ergänzt.
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Reform
der Arbeitsförderung (Job-AQTIV-Gesetz) |
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Das Job-AQTIV-Gesetz
(die Abkürzung steht für Aktivieren,
Qualifizieren,
Trainieren,
Initiieren,
Vermitteln)
macht die Arbeitsvermittlung effizienter und modernisiert die aktive Arbeitsmarktpolitik
grundlegend. Sie erhält einen deutlich präventiveren Charakter,
indem die Instrumente wirksamer und flexibler eingesetzt werden können.
Auch soll die Arbeitsmarktpolitik künftig besser mit anderen Politikbereichen,
etwa der Infrastrukturpolitik, abgestimmt werden. Das Gesetz trägt
zudem zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
bei und sorgt dafür, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung künftig
betriebsnäher gefördert wird.
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Reform
des Risikostrukturausgleichs |
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Die Reform des Risikostrukturausgleichs
in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft für Krankenkassen
Anreize, sich um eine bessere Versorgung vor allem der chronisch Kranken
zu
bemühen. Für die Ausgleichszahlungen zwischen den Krankenkassen
sieht das Gesetz hierzu im einzelnen vor:
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Finanzielle Förderung qualitätsgesicherter Behandlungsprogramme
(Disease-Management-Programme),
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Einführung eines Risikopools für überdurchschnittlich hohe
Leistungsaufwendungen für einzelne Patienten,
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Stärkere Berücksichtigung von Krankheiten und der durch sie verursachten
Kosten.
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Arzneimittelversorgung
in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Die
Ablösung
des Arzneimittelbudgets und die Streichung des Kollektivregresses
für
Ärzte bei Budgetüberschreitungen schaffen die Voraussetzungen
dafür, dass zwischen Ärzten und Patienten ein unbelastetes Vertrauensverhältnis
bestehen kann. Durch das Arzneimittelbudgetablösungsgesetz werden
die Ausgaben im Arznei- und Heilmittelbereich künftig statt durch
staatliche Vorgaben direkt von Krankenkassen und Ärzteverbänden
geregelt. Die Vereinbarungen der Partner in der Selbstverwaltung orientieren
sich dabei an Qualitätskriterien. Der Begrenzung der Ausgaben für
die Arzneimittelversorgung dient auch die Festbetrags-Anpassungsverordnung,
die in der gesetzlichen Krankenversicherung jährliche Einsparungen
von insgesamt rund 550 Millionen Mark ermöglicht. |
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Änderung
des Krankenkassenwahlrechtes |
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Ab dem 1. Januar
2002 können alle Versicherten die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse
zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Der bisherige
Stichtag
für
die Kündigung 30. September wird durch die Neuregelung der Kassenwahlrechte
in der gesetzlichen Krankenversicherung
aufgehoben. Für Pflichtversicherte
und freiwillig Versicherte gelten damit beim Kassenwechsel die gleichen
Regelungen. |
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Verbesserungen
in der Pflege |
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Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz schafft eine neue
gesetzliche Grundlage für die Betreuung und Pflege in Heimen und Pflegediensten.
Hierzu wird die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung gestärkt.
Zudem werden Regelungen zur Personalbemessung in den Pflegeheimen eingeführt.
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sieht für altersverwirrte,
aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen
für Versorgungsangebote vor. Die häusliche Pflege hat dabei Vorrang.
Dies entlastet die Angehörigen, die oft rund um die Uhr beansprucht
werden. Zudem wird erstmals auch die ambulante Hospizarbeit gefördert:
Ambulante Hospizdienste erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine
finanzielle Förderung durch die Krankenkassen.
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Änderung
des Heimgesetzes |
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Das neue Heimgesetz
verbessert die Rechtstellung der Bewohner von Altenwohn-, Alten- und Pflegeheimen
sowie von Behindertenheimen und gewährleistet eine angemessene Qualität
der Betreuung und Pflege. So wird die Transparenz von Heimverträgen
verbessert, die Stellung des Heimbeirates weiterentwickelt und die Heimaufsicht
gestärkt. |
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Neue
Beitragsbemessungsgrenzen |
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Die Beitragsmessungsgrenzen
in der Sozialversicherung betragen im Jahr 2002 (Beträge in Euro):
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West
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Ost
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Monat
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Jahr
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Monat
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Jahr
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Rentenversicherung(Arbeiter / Angestellte)
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4.500
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54.000
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3.750
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45.000
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Rentenversicherung (Knappschaft)
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5.550
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66.600
|
4.650
|
55.800
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Arbeitslosenversicherung
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4.500
|
54.000
|
3.750
|
45.000
|
Kranken-/ Pflegeversicherung
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3.375
|
40.500
|
3.375
|
40.500
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Änderung
des Gaststättengesetzes |
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Gastwirte müssen
künftig mindestens ein alkoholfreies Getränk ausschenken, das
eindeutig billiger ist als das kostengünstigste alkoholische Getränk.
Die Verpflichtung, die bislang nur hinsichtlich des absoluten Preises galt,
bezieht sich nun auch auf den Mengenpreis. Dies stärkt den Jugendschutz. |
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Maßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung |
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Durch die bereits
im Dezember in Kraft getretene Änderung des Vereinsrechts entfällt
das Religionsprivileg. Nunmehr können extremistische Vereinigungen
verboten werden, die sich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
tarnen. Das Anti-Terror-Paket I sieht weiter die Einführung
des § 129b Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Vorschrift ermöglicht,
die Mitgliedschaft und die Unterstützung einer terroristischen Gruppierung
auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn diese in Deutschland über
keine eigene Organisation verfügt.
Durch das zum 1. Januar 2002 in Kraft tretende Anti-Terror-Paket
II werden zahlreiche Sicherheitsgesetze sowie ausländerrechtliche
Vorschriften angepasst. Im einzelnen ändert der Entwurf das Bundeskriminalamtgesetz,
das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz
(Militärischer Abschirmdienst) und das BND-Gesetz (Bundesnachrichtendienst).
Ziel des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ist es, bereits
die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern.
Zugleich soll das Gesetz ermöglichen, dass bereits im Inland befindliche
Extremisten besser erkannt und ihre Aktivitäten rascher unterbunden
werden können. Dazu sollen unter anderem:
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biometrische Merkmale in Pässe und Personalausweise aufgenommen,
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den Sicherheitsbehörden mehr sicherheitsrelevante Daten zur Verfügung
gestellt (zum Beispiel Sozialdaten),
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identitätssichernde Maßnahmen im Visumsverfahren verbessert,
-
die Kontrollen von Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
verstärkt,
-
Asylbewerber und Duldungsinhaber fälschungssichere Ausweise erhalten,
-
die Aktivitäten extremistischer Ausländervereine in Deutschland
schneller unterbunden werden.
Zur Verhinderung von Flugzeugentführungen werden Beamte des Bundesgrenzschutzes
als so genannte "Sky-Marshalls" eingesetzt. |
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Bundeswehrneuausrichtungsgesetz |
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Das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz,
das zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt, ist ein wichtiger Baustein für
die Erneuerung der Streitkräfte. Ziel ist es, Streitkräfte
zu schaffen, deren Struktur auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen
abgestimmt ist, damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit
Deutschlands gewährleistet bleibt.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
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Der Grundwehrdienst wird ab Januar 2002 von derzeit zehnMonaten
auf neun Monate reduziert. Die Dauer des Zivildienstes wird entsprechend
von elf auf zehn Monate verkürzt. Die Möglichkeiten, den reduzierten
Grundwehrdienst auch in Abschnitten abzuleisten, werden erweitert.
Zum Abbau strukturbedingter personeller Überhänge
und zum Ausgleich der unausgewogenen Altersstruktur der Bundeswehr erfolgt
zeitlich befristet bis 2006 ein Personalabbau von bis zu 3.000 Berufssoldaten
aller Laufbahnen und Laufbahngruppen ab dem 50. Lebensjahr.
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Eine Neuordnung der Laufbahnen der Soldaten verbessert die persönliche
Lebens- und Berufsplanung junger Menschen. Bei wehrdienstbeschädigten
Soldaten wird statt der bisher zwingend notwendigen Beendigung des Soldatendienstverhältnisses
in Einzelfällen eine Weiterverwendung als Soldat ermöglicht.
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Versorgungsänderungsgesetz |
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Das Versorgungsänderungsgesetz
2001 tritt zeitgleich mit der Rentenreform zum 1. Januar 2002 in Kraft
und überträgt ihre Wirkungen auf die Beamtenversorgung. Auch
dieses Alterssicherungssystem wird damit zukunftssicher. |
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Reform
des Zivilprozesses |
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Die Justizreform
gestaltet die Gerichtsbarkeit transparenter und effizienter; für den
Bürger wird der Rechtsschutz künftig einfacher und schneller.
Maßnahmen zur Stärkung der Eingangsinstanz, wie beispielsweise
die Ausweitung der gütlichen Streitbeilegung, sollen dazu beitragen,
dass die erstinstanzlichen Entscheidungen stärker akzeptiert und weniger
Rechtsmittel eingelegt werden. Beim Zugang zu den Berufungs- und Revisionsgerichten
werden streitwertabhängige Zugangsbarrieren abgebaut. |
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Schuldrechtsmodernisierung |
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Das Gesetz zur Modernisierung
des Schuldrechts führt zu grundlegenden Änderungen im Verjährungsrecht
sowie im allgemeinen und besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wichtigste Neuerungen im vereinfachten Verjährungsrecht sind:
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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zukünftig
drei Jahre.
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Für kauf- und werkvertragsrechtliche sowie reiserechtliche Gewährleistungsansprüche
wird die Verjährungsfrist von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre
verlängert.
Im Kaufrecht wird künftig einheitlich auch die Sach- und Rechtsmängelfreiheit
zu den Erfüllungspflichten des Verkäufers gehören. Bei Schadenseintritt
in den ersten sechs Monaten nach Kauf wird die Beweislast umgedreht. Diese
trägt nun der Verkäufer. Er haftet auch für Angaben des
Herstellers und Werbeaussagen des Produkts. |
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Gewaltschutzgesetz |
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Das neue Gewaltschutzgesetz
schafft für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind,
den Grundsatz: "Der Schläger geht, das Opfer bleibt". Danach
müssen künftig nicht mehr Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind, den gemeinsamen Haushalt verlassen und in einem Frauenhaus
Zuflucht suchen. Sie können künftig per Eilanordnung leichter
vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet
oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. |
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Gesetz
über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr |
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Das Gesetz über
rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr,
das Anfang 2002 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt, erleichtert den
grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der Europäischen
Union. Wichtigster Punkt ist das Herkunftslandprinzip, das Anbietern
von Internetdiensten neue Märkte öffnet: Sie müssen sich
nur an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie selbst niedergelassen
sind. Verbraucher werden dadurch geschützt, dass gerichtliche Streitigkeiten
in ihrem Land ausgetragen werden müssen. |
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Reform
des Meister-BAföG |
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as reformierte Aufstiegsförderungsgesetz,
das so genannte Meister-BAföG, dient dem Ziel der Bundesregierung,
berufliche
Bildung und Hochschulbildung gleichrangig zu behandeln. Für fortbildungswillige
Fachkräfte gelten künftig die gleichen Bedarfssätze wie
für Studierende, die über das Bun-desausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) gefördert werden. Kernpunkte der Reform sind:
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Für Personen, die die Fortbildung in Vollzeitform absolvieren, steigt
der Höchstfördersatz um zehn Prozent auf 612 Euro.
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Der Unterhaltsbeitrag für Kinder erhöht sich um mehr als 50 Euro
pro Kind auf 179 Euro, der Zuschuss für die Kinderbetreuung auf 128
Euro.
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Eine besondere Unterstützung erhalten Existenzgründer, die künftig
nur noch 25 Prozent der Förderdarlehens zurückzahlen müssen,
wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung eine
Firma gründen und mindestens zwei Mitarbeiter einstellen.
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Reform
des Hochschulwesens |
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Das deutsche Hochschulwesen
wird weiter reformiert. Zum 1. Januar 2002 wird der Status eines Juniorprofessoren
eingeführt, um die lange Qualifikationsdauer des wissenschaftlichen
Nachwuchses zu verkürzen. Künftig kann der wissenschaftliche
Nachwuchs bereits unmittelbar nach der Promotion selbstständig forschen
und lehren. Auch werden die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren
deutlich verändert. Bei ihrer Besoldung steht nicht mehr das Dienstalter
im Vordergrund, stattdessen sollen Engagement und Leistung den Ausschlag
geben. |
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Neue
Wohnraumförderung |
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Das neue Wohnraumförderrecht
gestaltet den sozialen Wohnungsbau neu und passt ihn an heutige Anforderungen
an. Im Vordergrund der Reform steht die Unterstützung der Haushalte,
die Zugangsprobleme zum Markt haben und sich nicht selbst angemessen mit
Wohnraum versorgen können. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Lösung
der Probleme geleistet, die sich aus der Konzentration benachteiligter
Haushalte in bestimmten Wohngebieten ergeben. So wird anstelle der bisherigen
Ausrichtung allein auf die Neubauförderung der vorhandene Wohnungsbestand
wesentlich stärker in die Förderung einbezogen. |
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Energieeinsparverordnung |
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Nach der neuen Energieeinsparverordnung
gilt für Neubauten künftig der "Niedrigenergiehaus-Standard".
Der Heizenergiebedarf soll um etwa 30 Prozent unter die heutigen Anforderungen
sinken. Energiesparpotenziale bei Altbauten werden durch Nachrüstverpflichtungen
und Mindeststandards für Modernisierungen ausgeschöpft. Zusätzlich
stellt die Bundesregierung bis 2005 insgesamt rund eine Milliarde Euro
für das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
der Kreditanstalt
für Wiederaufbau zur Verfügung. |
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PDF-Dowmload: |
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Neuregelungen 2002 (213 KB) |
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