Neues aus der Rechtsprechung
Juli 2000 übermittelet von
Wilfried Hoppmann, Steuerberater - Fliederstr. 38,
30827 Garbsen, Tel. 05131/6003
eMail
Instandhaltungsrücklage WEG - Verkauf
Der Verkäufer einer
Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet, den Erwerber über das Fehlen
einer Instandhaltungsrücklage zu unterrichten
(OLG
Saarbrücken vom 13.10.99, MDR 2000, S. 515).
Weg zur einheitlichen Zinsbesteuerung
in der EU
Zur Vermeidung eines Steuerwettbewerbes
zwischen den einzelnen EU-Staaten und einer sich daraus ergebenden Kapitalabwanderung
innerhalb dieser Staaten wird seit längerer Zeit eine einheitliche
Zinsbesteuerung diskutiert. Auf dem EU-Gipfel Ende Juni 2000 haben sich
nun die Staats- und Regierungschefs auf einen Einstieg in eine inheitliche
Regelung geeinigt. Bis zum Jahre 2010 soll ein einheitliches Informations-
und Kontrollsystem geschaffen werden.
Kosten für Software absetzbar
Aufwendungen für Computerprogramme
können auch dann Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, wenn der
Computer, auf dem die Programme genutzt werden, wegen privater Mitbenutzung
selbst nicht als Arbeitsmittel anerkannt werden.
(FG Reinland-Pfalz
AZ: 1 K 1474/98).
Erhaltungsaufwand bei Immobilienerwerb
Erhebliche Erhaltungsaufwendungen
im Anschluß an den Erwerb eines Objektes stellt nach herrschender
Ansicht der Finanzverwaltung Herstellungs- oder Anschaffungskosten dar,
wenn diese Aufwendungen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes 15 % der Anschaffungskosten
übersteigen.
In einem noch nicht
rechtskräftigen Urteil des FG Düsseldorf vom 20. Januar
2000 vertritt dieses die Ansicht, dass aktivierungspflichtige Kosten
nur dann vorliegen, wenn durch die entsprechenden Massnahmen das Wesen
des Objektes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder
die Nutzungsdauer der Objektes wesentlich verlängert wird.
Wegen grundsätzliche
Bedeutung ist die Revision beim BFH anhängig zu AZ: IX R 21/00.
Das Zeugnis formuliert zunächst
der Arbeitgeber
Arbeitnehmer haben nicht
das Recht, ihr Zeugnis selbst zu formulieren und den Arbeitgeber durch
Klage zu zwingen, ihre Formulierung zu übernehmen
(Urteil des BAG vom
14.3.2000, 9. AZR 246/99).
Bierholer nicht versichert
Das Bundessozialgericht
hat zu AZ B 222/99 entschieden, dass Arbeitnehmer, die im Unternehmen
beim Bierholen verunglücken, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung stehen.
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