- Überregionales -
Mai - August 2002

Inhalt:
Greenpeace: Konzerne müssen haftbar gemacht werden
Einstweilige Verfügung von Esso gegen Greenpeace- Klimaexperten bleibt bestehen
Greenpeace fordert internationales Umwelt-Haftungsrecht
Elbeflut enthält enorme Schwermetallfracht
Monika Ganseforth: Die Natur schlägt zurück
Baudarlehn: Gefördert werden Familien mit zwei oder mehr Kindern
Flutkatastrophe: Greenpeace fordert von Ölfirmen Soforthilfe
Weg frei für Abriss des AKW Mülheim-Kärlich
Abfall: Drastische Gebührenerhöhungen - Nur Laubentsorgung im Herbst kostenlos
Dazu der Kommentar: Schluss mit dem Gerede vom Wertstoff!
Bonus-Meilen (mit Kommentar): Wann wird unsere Heuchelei in Schizophrenie übergehen?
'bed by night' feiert Wiedereröffnung der Räumlichkeiten für Straßenkinder
Riester-Banksparpläne
186 Hausratversicherungen im Vergleich
Sonnenmilch-Spitzenreiter gehört zu den preiswertesten Mitteln
Polizei warnt vor falschen 200 Euro-Scheinen
Autobahn Richtung Berlin wird bis Sonntag, 26.5., voll gesperrt
Juso-Chef Klant: "Kultur der Freiwilligkeit erzeugen"
Streit endet tödlich
Neustadt: Großes Ritterfest am Schloss
Aussichtsturm am Steinhuder Meer renoviert



Artikel in den Monaten März/April 2002


Ölkonzerne profitieren, Flutopfer verlieren:
Greenpeace: Konzerne müssen haftbar gemacht werden
- von Greenpeace Deutschand -

Hamburg, 28.8.2002 - Zwei LKW-Ladungen Sperrmüll von Flutopfern in Dresden und Grimma haben 20 Greenpeace- Aktivisten heute Morgen in Hamburg vor der Zentrale des Mineralöl- Wirtschaftsverbandes (MWV), dem deutschen Dachverband der Ölfirmen, abgekippt. Damit protestieren sie gegen die klimaschädliche Politik der Ölkonzerne Esso, Aral/BP, Shell und TotalFinaElf. "Ölkonzerne profitieren, Flutopfer verlieren" steht auf einem Transparent. Greenpeace fordert von den Konzernen finanzielle Soforthilfen für die Beseitigung der Schäden an Elbe und Donau. Zudem sollen die Ölmultis endlich in Solar- und Windenergie, Wasserkraft und Biomasse investieren.

"Die Ölmultis verdienen sich eine goldene Nase am Verkauf von Erdoel und die Flutopfer müssen die Zeche zahlen", sagt Gabriela von Goerne, Klimaexpertin von Greenpeace. "In Wahrheit sind die Ölkonzerne mitschuldig an den Schäden an Elbe und Donau." Die Konzerne erwirtschaften Milliarden- Gewinne durch den Verkauf von Öl und Benzin. Bei dessen Verbrennung im Heizkessel oder Motor entsteht das Treibhausgas Kohlendioxid, dessen Ausstoß das Klima erwärmt und zu häufigeren und heftigeren Dürren, Stürmen und Überschwemmungen führt. Der Klimawandel wird alltäglich spürbar: Flutwellen in Mitteleuropa und China, Dürren im südlichen Afrika.

"Wer mitschuldig ist, muss auch mit zahlen", sagt von Goerne. "Klimaschutz ist Katastrophenschutz. Es ist billiger, jetzt die erneuerbaren Energien auszubauen, als in den nächsten Jahrzehnten ständig die Schäden von Orkanen und Sintfluten zu beheben."

Der weltweit größte Ölkonzern Exxon Mobil, in Europa bekannt als Esso, untergräbt systematisch alle Anstrengungen, die Klimaerwärmung in den Griff zu bekommen. Von Exxon bezahlte Lobbyisten haben mit mehreren Schreiben die US-Regierung aufgefordert, in der Klimapolitik hart zu bleiben. Präsident George Bush will das Kyoto- Protokoll zum Klimaschutz weiterhin nicht ratifizieren und bleibt, wie von Exxon gewünscht, dem UN-Gipfel in Johannesburg fern.

"Ölkonzerne müssen für die Umweltschäden, die bei Produktion und Nutzung ihrer Produkte entstehen, zur Verantwortung gezogen werden", sagt von Goerne. Auf dem UN-Weltgipfel in Johannesburg sollen die Regierungen deshalb beschließen, dass die UN bis 2005 eine Rahmenvereinbarung fuer ein globales Umwelthaftungsrecht schaffen soll, die die Staaten dann umsetzen.

Greenpeace
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Greenpeace gegen Esso: :
Einstweilige Verfügung von Esso gegen Greenpeace- Klimaexperten bleibt bestehen
- von Greenpeace Deutschand -

Hamburg, 29. 8. 2002 - Die Einstweilige Verfügung des Ölkonzerns Esso gegen den Greenpeace- Klimaexperten Karsten Smid bleibt bestehen. Dies entschied heute das Landgericht Hamburg. Greenpeace wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Erstmals hat ein Konzern in Deutschland eine Einstweilige Verfügung nicht nur gegen die Organisation Greenpeace, sondern zusätzlich auch gegen einen ihrer Mitarbeiter erwirkt. Esso griff nach einer friedlichen Protestaktion von Greenpeace am 29.5.2002 vor der Esso- Zentrale in Hamburg zu diesem Rechtsmittel.

Aktivisten hatten das Esso-Logo an der Gebäudefassade mit Dollarzeichen versehen. Seither ist es Mitgliedern der Umweltorganisation unter Androhung von 250.000 Euro untersagt, das Gelände der Konzernzentrale, die Raffinerien oder die Tankstellen von Esso "zum Zwecke der Meinungskundgabe rechtswidrig zu betreten, zu besteigen oder sich darauf, darunter oder darin aufzuhalten".

"Wir werden uns durch die Einstweilige Verfügung nicht davon abhalten lassen, Esso immer wieder als Klimakiller und Umweltverschmutzer anzuprangern", sagte Karsten Smid nach der Verhandlung.

Unwidersprochen blieb in der Verhandlung der Vorwurf von Greenpeace, dass Esso für den einsetzenden Klimawandel und die Flutwelle an Elbe und Donau mitverantwortlich ist. Der Mutterkonzern ExxonMobil trägt zudem maßgeblich dazu bei, dass die US- Regierung das Kyoto- Protokoll ablehnt und Präsident George Bush dem Weltgipfel in Johannesburg fern bleibt. Im Gegensatz zu anderen Ölkonzernen investieren Esso und ExxonMobil bisher nicht in erneuerbare Energien.
Statt dessen verwendet ExxonMobil weltweit jährlich knapp zehn Milliarden US-Dollar für die Suche und Ausbeutung neuer Erdöl- und Erdgasvorkommen. Der Konzern baut eine Pipeline von den Ölfördergebieten im zentralafrikanischen Tschad bis zur Atlantik- Küste von Kamerun, die sowohl den Urwald als auch die dort beheimateten Pygmäen bedroht. Vor der Insel Sakhalin an der Pazifikküste Russlands gefährdet Exxon bei der Suche und Förderung von Erdöl den Lebensraum der letzten 100 Grauwale der Region.

Greenpeace
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Aktion gegen Chemiewerk von Dow Chemical in Südafrika:
Greenpeace fordert internationales Umwelt-Haftungsrecht
- von Greenpeace Deutschand -

Johannesburg, 29.08.2002: Ein mit Krebs erregenden Chemikalien verseuchtes Gelände haben Greenpeace- Aktivisten heute in der Nähe einer Fabrikanlage von Dow Chemical gekennzeichnet. Sie untersuchten die öffentlich zugängliche Stelle und nahmen Proben aus einem Abflussrohr. Gleichzeitig hängten die Umweltschützer ein Banner an das Tor der Anlage mit der Aufschrift: "Dow. Do Not Repeat Bophal. Clean Up Africa Now!".

An der Aktion 15 Kilometer nördlich von Johannesburg beteiligten sich 40 Aktivisten aus 15 Ländern. Mit der friedlichen Demonstration wies Greenpeace zusammen mit lokalen Vertretern von groundWork, Corpwatch und der National Campaign for Justice in Bhopal auf die andauernden Umweltverbrechen der US-Firma Dow Chemical hin.

"Wer mit hochgiftigen Stoffen die Umwelt belastet, ist kriminell. Dow Chemical hat seit der Katastrophe von Bophal nichts dazugelernt", sagt Greenpeace- Chemieexperte Von Hernandez. In Bophal waren 1984 mindestens 3000 Menschen gestorben, nachdem es in dem dortigen Dow Chemical Werk zu einem Chemieunfall gekommen war. "Wie in Indien nutzt Dow auch in Südafrika die schwache Umweltgesetzgebung des Landes aus."

Greenpeace Analysen des verseuchten Geländes in der Nähe von Johannesburg ergaben, dass Dow eine Vielzahl von Dauergiften, einschließlich flüchtiger Organochlor- Verbindungen wie Chloroform, Tetrachlormethan und Lindan in die Umwelt abgegeben hat.

Greenpeace und die anderen Organisationen rufen die Regierungschefs auf dem Weltgipfel dazu auf, ein internationales Umwelt- Haftungsrecht zu schaffen. Damit sollen Unternehmen wie Dow Chemical künftig für die von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden.
Greenpeace fordert von Dow Chemical:
· Sich der Verantwortung für die Schäden von Bophal zu stellen.
· Die Produktion von Dauergiften einzustellen.
· Das Einleiten von giftigen Chemikalien in die Umwelt weltweit zu stoppen.
· Daten über die Produktion bzw. die Stoffe, die in die Umwelt entlassen wurden, zu veröffentlichen.

Dow Chemical ist mit einem Jahresumsatz von über 30 Milliarden US-Dollar einer der weltgrößten Chemiekonzerne. Als größter Produzent von Chlor, einem wichtigen Bestandteil für Dioxin, trägt Dow die Hauptverantwortung für weltweite Dioxinschäden.

www.Greeenpeace.de
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Greenpeace legt Probenanalysen vor:
Elbeflut enthält enorme Schwermetallfracht
- von Greenpeace Deutschand -

Hamburg, 23. 8. 2002 - Greenpeace kann nach den eigenen, heute eingetroffenen Messergebnissen keine Entwarnung für die Wasserqualität der Elbe geben. Die Untersuchungen zeigen eine dramatisch erhöhte Schwermetallbelastung im Elbwasser während der Hochwasserwelle, die vom 15. bis 18. August Dresden überflutete. Die Bleikonzentration im Fluss lag am 18. August 220-fach über dem Normalwert. Allein an diesem Tag hat die Elbe so viel Blei mit sich geführt wie sonst nur in einem Zeitraum von sieben Jahren. Auch die Belastung des Flussabschnittes mit anderen Schwermetallen wie Cadmium, Kupfer, Zink und Chrom war an dem Tag erheblich erhöht. Im Flutwasser wurde auch ein erhöhter chemischer Sauerstoffbedarf festgestellt, der auf eine starke Belastung mit Chemikalien, Oel und anderen organischen Substanzen hinweist.
"Angesichts der extremen Schwermetall- und Chemikalienbelastung des Elbehochwassers kann von einer Entwarnung keine Rede sein", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Eine enorme Schadstofffracht wird im Moment den Fluss hinuntergespült. Das Leben in und an der Elbe wird mit diesen Schadstoffen schwer zu kaempfen haben."
Für das Chemiewerk Spolana in Tschechien liegen Greenpeace jetzt sowohl eigene Messungen als auch Messergebnisse der Behörden vor. Die Dioxin- und Quecksilberbelastung im Wasser des überfluteten Werksgeländes war den behördlichen Messungen zufolge trotz der Schutzvorrichtungen am 19.8. stark erhöht. Es ist daher davon auszugehen, dass mit dem ablaufenden Wasser erhebliche Schadstoffmengen in die Elbe gelangten. Darauf weisen auch erhöhte Dioxin- und Quecksilberwerte unterhalb des Chemiewerkes in der Elbe hin. Boden- und Schlammproben, die Greenpeace in der Umgebung des Chemiewerkes entnahm, sind zum Teil stark mit Schwermetallen wie Blei, Zink und Quecksilber belastet.
In Bitterfeld untersuchte Greenpeace zusätzlich Verdachtsflächen und Gebiete im Bereich des Chemieparks, die überflutet werden können. Auf dem Gelände der Firma Organotin fanden sich so hohe Konzentrationen von Schwermetall und Chlororganika im Boden, dass dieser als Sondermüll anzusehen ist. Dieses Gelände stellt eine Gefährdung für die Umwelt und das Grundwasser dar und muss dringend saniert werden.
In Magdeburg untersuchte Greenpeace elbnahe Verdachtsflächen und Altlasten. Auf den Gelaenden der VEB Fahlberg-List, einem ehemaligen Kraftstofflager, sowie dem VEB Hartöl und anderen Standorten wurden zum Teil stark erhöhte Schwermetallkonzentrationen in den Boeden gefunden. Diese Flächen müssen saniert und besser gegen Hochwasser gesichert werden.
www.Greenpeace.de
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Monika Ganseforth:
Die Natur schlägt zurück
- von (Pressemeldung) -

"Wenn auch zunächst die Solidarität und die Hilfe für die von den katastrophalen Überschwemmungen Betroffenen im Vordergrund steht, so darf doch nicht vergessen werden, die Ursachen zu bekämpfen," meint die Bundestagsabgeordnete Monika Ganseforth. Sie erinnert daran, daß diese Wetterkatastrophen nur ein Vorgeschmack auf das sind, was bei einem globalen Klimawandel zu erwarten ist.

Da Klimaschutz eine internationale Aufgabe ist, sind Vereinbarungen wie das Kioto - Protokoll zum Klimaschutz wichtig. Aber die nationale Verantwortung bleibt. Monika Ganseforth weist darauf hin, daß die rot-grüne Bundesregierung in Berlin viele Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung und zum Klimaschutz, meistens gegen den Widerstand der Opposition, durchgesetzt hat:

z.B. das Erneuerbare Energiengesetz und die Energie Einsparverordnung, die energiesparendes Bauen auch im Bestand voranbringt; das 100 000 Dächer - Solar - Programm und die ökologische Steuerreform, die Energieverbrauch versteuert und Arbeit billiger macht; die Förderung der Kraft - Wärme - Kopplung und die LKW - Maut, die die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn ermöglichen soll, sowie das Stoppen der Regulierung der Donau durch weitere Stauhilfen; das Bundesnaturschutzgesetz und eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Sie begrüßte, daß in der Region Hannover viele Klimaschutzmaßnahmen aufgegriffen und umgesetzt wurden.

Allerdings befürchtet Monika Ganseforth, daß nach einem möglichen Regierungswechsel viele Klimaschutzgesetze wieder zurückgenommen werden. Dabei ist nach ihrer Ansicht unterlassener Klimaschutz viel teuerer, als alle Maßnahmen zur Energiewende.

Monika Ganseforth wird zusammen mit einer Delegation des Bundestages am Weltgipfel in Johannesburg teilnehmen, die von ihr geleitete Delegation wird Gespräche mit Delegationen anderer Länder führen, um die Bereitschaft zu einem wirksamen Klimaschutz zu unterstützen. Damit sollen die Verhandlungen des Umweltministers Jürgen Trittin und der Entwicklungsministerin Heidi Wieczorek - Zeul unterstützt werden, um zu wirksamen Vereinbarungen zu den Themen Wasser, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und Artenschutz zu kommen.

Monika Ganseforth freut sich, daß auch Bundeskanzler Gerhard Schröder trotz Wahlkampf am Weltgipfel in Johannesburg teilnehmen wird. Damit unterstreicht er die Bedeutung, die dieses Thema für die Regierung hat.

Monika Ganseforth, die am Ende ihrer politischen Arbeit steht, weil sie nicht mehr für den Bundestag kandiert, erinnert daran, daß jeder Einzelne seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muß. "Denn die Natur braucht den Menschen nicht. Aber der Mensch braucht eine gesunde Umwelt," so Monika Ganseforth.
 

Und hier geht es zur Homepage der Nachfolgerin ...
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Region bietet zinslosese Baudarlehn:
Gefördert werden Familien mit zwei oder mehr Kindern
- von Region Hannover -

Am 11.06.2002 beschloss die Regionsversammlung das Programm Kinderfreundliche Region. Haushalte mit zwei und mehr Kindern können nun für den Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie in der Region zinslose Darlehen erhalten.
Auf die Bewilligung des Regionsdarlehens besteht kein Anspruch, die Vergabe erfolgt unter den vorliegenden Anträgen nach sozialer Dringlichkeit.
Das Darlehen wird entweder als Ergänzung zur Wohnungsbau- Förderung des Landes gewährt oder - wenn die Voraussetzungen für die Landesförderung nicht vorliegen - als eigenständige Regionsförderung.

Das Eigentumsprogramm des ehemaligen Landkreises Hannover sah ausschließlich die Förderung von Neubau- Eigentumsmaßnahmen von Familien mit drei und mehr Kindern im ehemaligen Kreisgebiet vor. Das Programm "Kinderfreundliche Region" ermöglicht nun die Förderung von selbst genutzten Eigentumsmaßnahmen von Familien mit zwei und mehr Kindern im gesamten Regionsgebiet.

Bei der ergänzenden Förderung muss der Bauherr/Erwerber mindestens zwei Kinder haben und die Voraussetzungen für die Landesförderung erfüllen, insbesondere die Einkommensgrenze nach dem Wohnungsbauprogramm des Landes einhalten. Diese beträgt nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 18.000 € für die beiden ersten Personen plus 4.600 € für jedes weitere Kind im Haushalt. Die Einkommensgrenze entspricht jedoch nicht dem Jahresbruttoeinkommen der Familie, sondern dem anrechenbaren Familieneinkommen, das nach Abzug von Pauschal- und Abzugsbeträgen verbleibt. Ein Arbeitnehmerhaus-halt mit drei Kindern z.B. liegt mit einem steuerpflichtigen Brutto von rd. 46.450 € noch in der Einkommensgrenze.
Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder sowie der Art des Vorhabens. Eine Familie mit drei Kindern, davon müssen zwei jünger als 15 Jahre sein, erhält bei Neubau ein ergänzendes Darlehen von 22.500 € , bei Erwerb 20.000 €. Rechnet man die Landesförderung hinzu, summiert sich die Förderung beachtlich: bei Neubau auf 63.400 € und bei Erwerb auf 50.700 €. 
Die Darlehen sind in den ersten acht Jahren zinslos. Danach bleibt die Erhebung von Zinsen vorbehalten. Das Neubau-darlehen ist in den ersten acht Jahren mit jährlich 
2,5 % und vom 9. - 16. Jahr mit 10 % zu tilgen. Das Erwerbsdarlehen dagegen ist bereits nach 10 Jahren getilgt: in den ersten acht Jahren werden mit der Eigenheim-zulage jähr-lich 12 % getilgt, danach 2 % pro Jahr.

Wer keine Landesförderung erhält und daher für die ergänzende Förderung nicht in Frage kommt, kann alternativ das eigenständige Regionsdarlehen bean-tragen. Dafür müssen zum Haushalt mindestens zwei Kinder gehören, von denen ein Kind noch jün-ger als 10 Jahre sein muss. Das anrechenbare Familieneinkommen darf die Einkom-mensgrenze nach § 9 WoFG um höchstens 15 % überschreiten.
Die Höhe des eigenständigen Regionsdarlehens ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kindergeld berechtigten Kinder. Neben dem Baudarlehen 1 in Höhe von 20.000 € für Neubau oder Erwerb gewährt die Region für jedes haus-haltsangehörige Kind jünger als 10 Jahre ein Baudarlehen 2 von 6.500 €. Ist das Kind älter als 10 Jahre be-trägt das Bau-darlehen 2 die Hälfte: 3.250 €. Daneben wird für Haushaltsangehörige mit bestimmten Behinderungen für baulichen Mehraufwand einmalig das Zusatzdar-lehen von 10.000 € gewährt.
Alle eigenständigen Darlehen sind in den ersten acht Jahren zinslos. Danach bleibt die Erhebung von Zinsen vorbehalten. Das Baudarlehen 1 ist bei Neubau in den ersten acht Jahren mit der Eigenheimzulage mit jährlich 12% zu tilgen, im 9. und 10. Jahr mit 2 %. Bei Erwerb ist das Baudarlehen 1 mit jährlich 10 % zu tilgen. Die Tilgung für Baudarlehen 2 beträgt in den ersten acht Jahren 12% jährlich, danach noch 2%. Das Zusatz- Darlehen ist mit 4% pro Jahr zu tilgen.
Wie bei allen öffentlichen Förderungen gilt: eine nachträgliche Förderung ist nicht mög-lich! Wer also bereits vor der Bewilligung der Darlehen mit dem Bau beginnt, einen Werkvertrag abschließt oder einen Kaufvertrag (bei Erwerb) unter-zeichnet, geht leer aus. Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn eine gebrauchte Immobilie von An-gehörigen erworben wird. Dagegen ist es vorteilhaft, bereits Eigentümer eines Baugrundstücks zu sein.

Das ergänzende Regionsdarlehen ist gleichzeitig mit der Landesförderung bei der für den Bau- oder Erwerbsort zuständigen Wohnungsbau- Förderungsstelle zu beantragen. Das eigenständige Regionsdarlehen ist direkt bei der Region zu beantra-gen. Die Region informiert die Antragsteller, ob das Vorhaben für die Regionsförderung ausgewählt wurde.

Interessierte Familien erhalten umfassende Information und Beratung über Fördermög-lichkeiten beim Team Wohnen der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20 (Nähe Aegi), Telefon 0511 6162-2212.

Ein Tipp für Familien, die noch ein Baugrundstück suchen: einige Städte und Gemein-den im Regionsgebiet führen Inte-ressentenlisten für die Vergabe von kommunalem Bau-land. Ein Anruf bei der Wohnort- oder Bauortgemeinde kann sich lohnen.

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Esso: Nach uns die Sintflut:
Greenpeace fordert von Ölfirmen Soforthilfe
- von Greenpeace Deutschand -

Hamburg, 16.8.2002 - Aus Protest gegen die klimaschädliche Geschäftspolitik des Ölkonzerns ExxonMobil (Esso) füllen 20 Greenpeace- Aktivisten heute vor dessen Europa- Zentrale in Hamburg mehrere hundert Sandsäcke. Sie sollen in den von der Flut bedrohten Gebieten entlang der Elbe, Mulde und Donau eingesetzt werden. Unter Sirenenalarm zeigen sie Fotos der aktuellen Ueberschwemmungen mit der Bildunterschrift "powered by Esso". Auf einem Transparent steht: "Klimachaos - Esso ist mitschuldig".
Der Oelkonzern bestreitet bis heute, dass die Verbrennung von Öl, Kohle und Gas das Klima erwaermt und die Intensität und Häufigkeit von Unwettern erhöht.

"Auch die Ölkonzerne tragen eine Verantwortung fÜr die sintflutartigen Regenfälle und überschwemmten Wohnviertel. Wer mitschuldig ist am Klimachaos, der muss auch zur Kasse gebeten werden", fordert Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. "Die Mitarbeiter von Esso sollen beim Packen der Sandsäcke helfen. Der Konzern muss die Menschen in den Überflutungsgebieten finanziell unterstützen. Die Schäden können Bund und Länder nicht allein übernehmen."

Greenpeace fordert auch die Ölkonzerne Esso, Aral/BP,
Shell und TotalFinaElf zur finanziellen Soforthilfe
für die Hochwasser- Regionen auf. Darüber hinaus sollen die Ölmultis massiv in den Ausbau von Solar-, Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse investieren.

"Es ist billiger, vorsorglich in den Klimaschutz und in
erneuerbare Energien zu investieren, als in den nächsten Jahrzehnten ständig die Schäden von Orkanen und Sintfluten zu beheben", sagt Karsten Smid. Nach Angaben der Münchener Rückversicherung werden die Schäden der aktuellen Überschwemmungen die Kosten des Hochwassers an der Oder im Juli 1997 deutlich übertreffen. Damals lag der volkswirtschaftliche Schaden in Deutschland bei 1,5 bis 2 Milliarden Euro.

"Esso handelt nach dem Motto: Nach uns die Sintflut", sagt Karsten Smid. Anders als andere Ölkonzerne investiert Esso bisher nicht in erneuerbare Energien. Auch die Absage der USA an das internationale Klimaschutzprotokoll von Kyoto geht auf den Einfluss des Ölmultis zurueck.

Zum UN-Weltgipfel fuer Umwelt und Entwicklung in Johannesburg (26.8. - 4.9.2002) fordert Greenpeace, dass sich die Regierungsvertreter auf eine globale Rahmen- Vereinbarung fuer ein Umwelthaftungsrecht einigen. Ab dem Jahr 2005 sollen dann Grosskonzerne weltweit für ihre Umweltverbrechen zur Verantwortung gezogen werden können. Bundeskanzler Gerhard Schroeder (SPD) und Bundes- Umweltminister Juergen Trittin (Grüne) werden an dem Gipfel teilnehmen, insgesamt werden Delegierte von ueber 170 Staaten erwartet.

Greenpeace
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Letzter Brennelementtransport abgeschlossen:
Weg frei für Abriss des AKW Mülheim-Kärlich
- von (Pressemeldung) -

Ende Juli 2002 - Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich ist kernbrennstofffrei. Die beiden letzten von insgesamt 18 Behältern mit bestrahlten Brennelementen sind seit heute Nachmittag auf dem Weg in die Wiederaufbereitung. "Der Weg für den Abriss des AKW ist damit frei. Einmal mehr wird klar: Der mit den Energieunternehmen vereinbarte und in der Atomgesetznovelle rechtlich fixierte Atomausstieg nimmt ebenso wie der Aufbau zukunftsfähiger Alternativen im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien konkrete Gestalt an", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Damit wird die Energiewende schrittweise in die Tat umgesetzt.

Das AKW Mülheim-Kärlich ging im März 1986 ans Netz. Wegen einer Reihe genehmigungsrechtlicher Probleme, die zu langjährigen Gerichtsverfahren führten, wurde es jedoch nach nur kurzer Betriebsdauer abgeschaltet. Seitdem betrieb RWE mit großem Nachdruck die Wiederinbetriebnahme und klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Schadenersatz. Im Rahmen des im Juni 2000 erzielten Atomkonsenses zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen wurde vereinbart, dass RWE als Betreiber den Genehmigungsantrag ebenso wie die Schadenersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz zurückzieht und das Kraftwerk endgültig stilllegt. Damit und mit dem Leerfahren der Anlage konnte zugleich auf die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort verzichtet werden. Der Genehmigungsantrag auf Stilllegung und Rückbau der Anlage wird derzeit von den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz geprüft.

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Verwaltung der Region Hannover stellt neue Abfallgebührensatzung vor:
Drastische Gebührenerhöhungen - Nur Laubentsorgung im Herbst kostenlos
- von (Pressemeldung) -

Hannover, den 8.8.2002 - Das Regionsgesetz bestimmt die Region Hannover zum öffentlich- rechtlichen Entsorgungs- Träger in ihrem Gebiet. Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover werden die jeweiligen Abfallentsorgungs- Einrichtungen zum 01. Januar 2003 zu einer Einrichtung zusammengeführt. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die bisher für das Stadtgebiet Hannover und das Gebiet des ehemaligen Landkreises Hannover unterschiedlichen Leistungen und Gebühren angeglichen werden.

Eine einheitliches Entsorgungsgebiet Region heißt auch eine gemeinsame Abfallsatzung und gleiche Gebühren für gleiche Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover. Die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH und der Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover haben unter Beteiligung der Regions- und der Stadtverwaltung eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung erarbeitet, die am 13. August erstmals im Ausschuss für Umwelt und Naherholung der Region Hannover diskutiert wird. Der Beschlussvorschlag wurde heute der Presse in Hannover vorgestellt.

"Zum 01 Januar 2003 werden wir die Gebühren für die Abfallentsorgung deutlich anheben müssen. Diese Maßnahme ist für die Bürgerinnen und Bürger der Region Hannover unerfreulich, aber zwingend geboten", so Prof. Dr. Axel Priebs, Dezernent für Ökologie und Planung der Region Hannover, in der Pressekonferenz. Priebs nannte zwei Gründe für die geplante Gebührenanhebung: "Erstens: Immer höhere gesetzliche Anforderungen an eine umweltgerechte Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen lassen die Kosten nicht nur in der Region Hannover steigen. Zweitens: Die zu einer Kosten deckenden Abfallentsorgung erforderlichen Gebühren- Anpassungen wurden in den letzten Jahren weder vom Kreistag des ehemaligen Landkreises noch vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen. Jährlich entsteht so ein Loch im Gebührenhaushalt der Region in Höhe von 11 Millionen Euro."

Die nun zur Diskussion stehende Abfallgebührensatzung - sie wird endgültig am 15. Oktober durch die Regionsversammlung beschlossen - bedeutet für die Haushalte in der Region Hannover durchschnittliche Mehrkosten von bis zu 30% für die Entsorgung für Rest- und Biomüll.

"Unsere Empfehlungen sind aus abfallpolitischer und fachlicher Sicht getroffen worden. Ich bin mir sicher, dass Politik und Verwaltung im Zusammenspiel zu einer kostendeckenden Gebührensatzung kommen werden", so Prof. Priebs. 

Gemäß dem von der Regionsversammlung beschlossenen "Eckpunktepapier" sollen die unterschiedlichen Abfuhrsysteme (Sackabfuhr und Behälterabfuhr) in der Region bestehen bleiben. Aufgrund der beabsichtigten Angleichungen aller anderen Leistungen der Abfall- Entsorgung in der Landeshauptstadt Hannover und dem ehemaligen Landkreis Hannover ergeben sich bei den Entsorgungsleistungen und der Gebührenerhebung folgende wesentliche Änderungen:

  • Wegfall der obligatorischen Grundgebühr für Kleingärten im Gebiet des ehemaligen Landkreises
  • Kleingärten können auf Antrag an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen werden
  • Einführung von gesonderten Gebühren für die Sonderleerung und die Sonderaufstellung von Umleerbehältern
  • Einführung von gesonderten Gebühren für die Sicherstellung und Zwischenlagerung von Abfällen
  • Einführung eines 2,5 m³-Umleerbehälters und von Abfallgroßbehältern (Wechselbehälter)
  • Mengenbegrenzung bei der Sperrabfallabfuhr im Gebiet des ehemaligen Landkreises
  • Einführung der Sperrabfallabfuhr für Metall im Stadtgebiet Hannover
  • Einführung von gesonderten Gebühren für Elektrogroßgeräte im Gebiet des ehemaligen Landkrei-ses
  • Einführung von gesonderten Gebühren für die Entsorgung von Bio- und Grünabfällen im Gebiet des ehemaligen Landkreises und auf den Recyclinghöfen der Stadt Hannover
  • einheitliche Entsorgungsgebühren für die Deponien Burgdorf, Kolenfeld und Lahe
  • die Altgassammlung in Wertstoffsäcken wird im ehemaligen Landkreisgebiet eingestellt.


Nach der Kostenkalkulation wird die Abfallabfuhr im Jahresmittel 2003/2004 Kosten in Höhe von 97.038.097€ inclusive der für die Abfälle erforderlichen Deponiekosten verursachen. Diese Kosten können durch die derzeitigen Gebühren nicht gedeckt werden, da aus der Abfallentsorgung 2002 ein erwartetes Defizit von 11,1 Mio € entsteht, das durch Entnahmen aus dem Eigenkapital der Abfall- Wirtschaftsbetriebe ausgeglichen wird. 

Da die Abfallgebühren nach Landesrecht die Kosten der Abfall- Entsorgung decken müssen, werden die Gebühren zum 01. Januar 2003 deshalb deutlich steigen müssen, und dies obwohl im Kalkulations- Zeitraum 2003/2004 der vorgesehene Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover zusätzlich ein "4 Millionen €-Sparprogramm" im abfallwirtschaftlichen Aufgabenbereich umsetzen wird. Zu einer Kostensteigerung bei der Behandlung und Beseitigung von Abfällen führen im Wesentlichen notwendige Maß-nahmen zur (weiteren) Verbesserung ökologischer Standards. In der Kostenrechnung sind deshalb auch die folgenden im Kalkulationszeitraum erstmals anfallenden Kosten berücksichtigt:
  • Pachtkosten für die Biologische Aufbereitungsanlage am Deponiestandort Lahe
  • Sanierungsmaßnahmen der Abfallbehandlungsanlage Burgdorf
  • Behandlungskosten für das Deponiesickerwasser in Hannover -Lahe bzw.
  • Einnahmeverluste aus dem Leistungsvertrag mit der Duales System Deutschland AG (DSD) als Folge der Erhebung von Pfand auf Einwegverpackungen ab 2003. 


Abfallgebührenkalkulation 2003/2004

Im Regionsgebiet gelten künftig einheitliche Regelungen zur Überlassung von Abfällen und einheitliche Gebühren für gleiche Entsorgungsleistungen. Das führt im Vergleich zu den noch geltenden Abfallgebühren- Satzungen in der Region und in der Landeshauptstadt Hannover zu Veränderungen in der Gebührenhöhe und in der Gebührenpflicht von Entsorgungs- Leistungen. 

Restabfälle

Bei den an die Sackabfuhr angeschlossenen Grundstücken bleibt es bei einer Grundgebühr und einer Gebühr je Abfallsack. Die Grundgebühr wird um 1,22 €/Monat von 7,08 € auf 8,30 € (= 17,23 %) erhöht. Durch die Grundgebühr werden die Kosten für die Entsorgung der Bio- und Grünabfälle aus den Sack-abfuhrgebieten nicht mehr vollständig, sondern nur noch zu 75 % mitfinanziert, weil durch die vorgesehenen Bio- und Grünabfallgebühren ein eigenständiger Deckungsbeitrag erzielt wird. Durch die Grund-gebühr wird z.B. auch die Entsorgung der in Wald und Flur verbotswidrig lagernden Abfälle (wilder Müll), des Sperrabfalls und der Sonder- Abfälle finanziert.

Die Sackgebühr bestimmt sich nach dem Volumen/ Raumgewicht und der Zahl der Säcke. Es tritt eine Erhöhung der Sackgebühr um durchschnittlich 0,19€ (= durchschnittlich 28,5 %) ein, dies ist z.B. für den 35 l Restabfallsack eine Erhöhung von 0,68€ auf 0,85 €.

Für einen 3-Personenhaushalt steigen die Restabfall- Gebühren bei Sackabfuhr insgesamt um ca. 21%.

Bei den an die Behälterabfuhr angeschlossenen Grundstücken werden die Abfallgebühren nach der Zahl, dem Volumen/ Raumgewicht und der Leerungshäufigkeit der Abfallbehälter be-rechnet. Die (bisher relativ hohen) Behältergebühren im Bereich des ehemaligen Landkreises Hannover sinken um durch-schnittlich 18 %. Sie steigen für Behälter im Bereich der Landes- Hauptstadt Hannover um durchschnittlich 29 %. 

Die deutlich ungleiche Gebührenentwicklung innerhalb der Behältergebühren ist die (einmalige) Folge der Umstellung auf einen einheitlichen Gebührenmaßstab nach Volumen mit Gewichts- Komponente. Dieser Maßstab wurde bereits früher in der Landeshauptstadt Hannover, nicht aber im ehemaligen Landkreis Hannover angewendet, der einen reinen Volumenmaßstab hatte. Der Volumen-/ Gewichtsmaßstab ist besser geeignet, die unterschiedliche Volu-mennutzung der Abfallbehälter zu berücksichtigen. 


Bio- und Grünabfälle

Die Regionsversammlung hat der Einführung eines eigenständigen Deckungsbeitrages für Bio- und Grünabfälle mit der Maßgabe zugestimmt, zu prüfen, ob dies erforderlich ist. Dazu sollten auch die Re-gelungen der benachbarten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) verglichen werden. Im übrigen soll die Gebühr nach dem Volumen der angelieferten Abfälle bemessen werden.

Die Umfrage bei den benachbarten ÖRE ergab, dass dort die Entsorgung von Bio- und Grünabfällen im Holsystem und im Bringsystem gebührenpflichtig ist. Die dafür bestimmten Gebühren liegen zumeist über den zur Beschluss- Fassung vorgelegten Gebühren. Einige Landkreise bieten (zusätzlich) eine limitierte gebührenfreie GrünBündelabfuhr an. 

Die Einführung einer gesonderten Gebühr für Bio- und Grünabfälle in der Region Hannover ist also keine isolierte Maßnahme. Ein positiver Effekt der neuen Grünabfallregelung wird auch sein, dass künftig Einwohnerinnen und Einwohner der Nachbarkreise nicht mehr die bislang gebührenfreien Entsorgungs- Möglichkeiten im Regionsgebiet nützen können.

Gebührenrechtlich ist es nicht vertretbar, die Entsorgungs- Kosten der überlassenen Bioabfälle voll über die Restabfall- Gebühren zu decken, da sonst die Grundgebühr zu hoch oder die Restabfallsäcke extrem teuer werden würden. Außerdem leisten durch die regionsweite Einführung eines eigenständigen Deckungsbeitrages die Abfallbesitzer/innen dieser Abfälle einen der Verursachung angemessenen Beitrag zu den Entsorgungskosten, die insgesamt ca. 5,8 Mio € betragen. In der Landeshauptstadt Hannover besteht bereits eine gesonderte Gebührenpflicht für Bioabfälle, die in festen Bioabfallbehältern (80 l-, 120 l- 240 l- und 660 l-Behälter) gesam-melt werden. Die Gebühr fällt nicht an, wenn Bioabfälle selbst kompostiert werden. 

Die für Bio- und Grünabfälle bestimmte gesonderte Gebühr in Höhe von 0,23 € je 30 l-Bio-sack ist allerdings nicht kostendeckend und bewusst deutlich niedriger kalkuliert als die Gebühr für einen Restabfallsack. Dadurch soll erreicht werden, dass Bioabfälle, die nicht selbst kompostiert werden, der öffentlichen Abfallentsorgung auch weiterhin getrennt überlassen werden. Ein erheblicher Anteil der Kosten der Bioabfallsammlung und -verwertung wird über die Grundgebühr und die Behältergebühr (mit-)finanziert..

Die Selbstanlieferung von Bio- und Grünabfällen bei den Wertstoff- bzw. Recycling- Höfen (zukünftig nur noch Wertstoffhöfe genannt) sowie den Kleinmengen- Annahmestellen der Deponien wird gesondert gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 5,00 € je angefangenen Kubikmeter. Für Mengen bis zu einem hal-ben Kubikmeter wird eine Mindestgebühr von 2,50 € erhoben. Auch hier deckt die spezielle Gebühr nur einen Teil der Kosten. Die Restfinanzierung erfolgt über die Grundgebühr. Die Anlieferung bei den Wertstoffhöfen (Recyclinghöfen) und Kleinmengen- Annahmestellen der Deponien muss weiterhin aus logistischen Gründen auf 1m³ begrenzt bleiben.

Auch die Selbstanlieferung von Baum- und Strauchschnitt bei den landwirtschaftlichen Sammelstellen wird gesondert gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ebenfalls 2,50€ bis zu einem halben Kubikmeter und im übrigen für jeden angefangenen Kubikme-ter 5,00€. Die Gebühr ist gleichfalls nicht kostendeckend. 
Die Anlieferung bei den landwirtschaftlichen Sammelstellen wird auf 5m³ begrenzt. Größere Mengen sind bei den Abfalldeponien gebührenpflichtig zur Kompostierung anzuliefern.

Die bisherige Anlieferung von Bioabfällen auf den Bauhöfen der Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises kann beibehalten werden, wenn auch hier die Möglichkeit eines Gebühreneinzugs gefunden wird. Die Höhe der Gebühren entspricht denen der Wertstoffhöfe, Kleinmengen- Annahmestellen auf den Deponien und landwirtschaftlichen Sammelstellen.

Kostenlos wird im Herbst für Privathaushalte eine zeitlich befristete Abgaberegelung für Laub angeboten.


Elektroaltgeräte

Für die Entsorgung kleinerer Elektroaltgeräte wird auch weiterhin keine gesonderte Gebühr erhoben. Die bereits in der Landeshauptstadt Hannover erhobene eigenständige Gebühr für die Entsorgung von größeren Elektroaltgeräten wird regionsweit eingeführt. Die vorgeschlagene Gebühr ist kostendeckend. 

Sonderleistungen

Die Abfallgebührensatzung enthält etliche ebühren- Tatbestände für Sonderleistungen, die bei der Überlassung fester Abfallbehälter (Umleerbehälter) anfallen. Es handelt sich im Wesentlichen um 

  • Gebühren für zusätzliche Leerungen von Abfallbehältern außerhalb des regelmäßigen Leerungsintervalls
  • Gebühren für die zeitlich befristete Aufstellung von (auch zusätzlichen) Abfallbehältern
  • Gebühren für den Austausch von Abfallbehältern
  • Gebühren für 4,5 m³-Abfallbehälter, die nicht regelmäßig wöchentlich, sondern auf Abruf geleert werden
  • eine Holgebühr für feste Abfallbehälter, die von einem Standplatz geholt werden müssen, der weiter als 15 m vom Halteplatz des Entsorgungsfahrzeuges entfernt ist
  • Gebühren für einen Abfallsack für einmalige Übermengen bei der Behälterabfuhr
  • Gebühren für die saisonale wöchentliche Leerung der Biotonne
  • Gebühren für den Biofilterdeckel
  • Gebühren für besondere Dienstleistungen und Verwaltungs- Tätigkeiten
  • Zwischenlagerungs-, Sicherstellungs- und Wiegegebühren.


Anlieferung bei den Abfallbehandlungsanlagen

Die Deponien Burgdorf, Kolenfeld und Lahe werden zu einer gebührenpflichtigen Einrichtung zusammen gefasst. Für die Anlieferung von Abfällen werden einheitliche Gebühren erhoben. Sie entsprechen dem (bisher deutlich niedrigeren) Gebührenniveau der Zentraldeponie Hannover.

Für Abfallerzeuger aus dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hannover führt dies zu einer drastischen Senkung der Deponiegebühren, obwohl die Gebühren für Abfälle für die mechanische Aufbereitung und das Bioabfall- Kompostwerk, für Abfälle aus Haushalten sowie für ausgewählte Gewerbeabfälle um 19 % gegenüber dem bisherigen Gebührensatz der Stadt Hannover erhöht werden. Die Gebühren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle werden um 12% gegenüber dem bisherigen Gebührensatz der Stadt Hannover erhöht.

Die Kostenentwicklung der letzten Jahre, die durch zusätzliche Kosten für die Vorbehandlung und die Verbrennung der Abfälle gekennzeichnet war, ist noch nicht völlig abgeschlossen. Für 2004 sind weitere 4,8 Mio € Jahreskosten für die biologische Restabfall- Behandlungsanlage in Hannover- Lahe, die Abfälle aus dem gesamten Regionsgebiet behandelt, in der o.g. Kalkulation berücksichtigt. Insgesamt betragen die Gesamtkosten 47.663.537,24 €. 

Gebührenausblick

Ab 01.06.2005 wird auf Grund der Abfallablagerungs- Verordnung die gesamte heizwertreiche Grobfraktion aus der mechanischen Aufbereitung der energetischen Verwertung zugeführt werden müssen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der TRABA Germania GmbH und der Braunschweigische Kohlen- Bergwerke AG (BKB) entstehen durch die Verbrennung zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich insgesamt ca. 12 Mio €, die voraussichtlich zu einer weiteren Gebührenanhebung führen werden.

Kommentar:
Schluss mit dem Gerede vom Wertstoff!
- von Wolfgang Siebert -

"So, nun haben wir den Salat: Ein halbes Jahr Region Hannover und die ersten deutlichen Verschlechterungen kündigen sich für den Verbraucher an. War das vorhersehbar? - Na klar, alles wird schlechter..."

Was tun? Es bleibt dem Einzelnen nichts anderes übrig als Abfallvermeidung - und das war ursprünglich ja auch einmal gewollt.
Aber die Gebühren werden nicht sinken, denn Abfall- Wirtschaft ist zu einem echten Wirtschaftszweig geworden und somit wachstumsabhängig - was zu an sich ungewollten Konsequenzen führt:

Ein Grund nämlich, weshalb die Gebühren steigen, so lesen wir staunend, sind die "Einnahmeverluste aus dem Leistungsvertrag mit der Duales System Deutschland AG (DSD) als Folge der Erhebung von Pfand auf Einweg- Verpackungen ab 2003."

Da hat sich etwas verselbstständigt und Zusammenhänge werden unüberschaubar und offensichtlich nicht mehr beherrschbar.

Auch die regionale Vereinheitlichung der Abfallentsorgung macht die Zusammenhänge für Garbsener Bürgerinnen und Bürger nicht überschaubarer. Wir erfahren nur, dass wir zahlen müssen, aber haben wir die Notwendigkeit der Sanierung der Abfallbehandlungsanlage Burgdorf  auch mit verursacht? Sind wir 'verursachend' mit verantwortlich für das Deponiesickerwasser in Hannover-Lahe ... ? 

Natürlich sind diese Fragen nicht frei von Polemik. Aber das Verursacher- Prinzip wird ja auch (zumindest teilweise) angewendet, wenn es um die Grünabfälle geht: Garbsener 'Grünlandpfleger' werden im bürokratendeutsch ja auch nun zu "Abfallbesitzern". Und hier wird das Verursacherprinzip recht fraglos angewendet: Zahlen für die Anlieferung von Grünabfällen! - Als ob es nicht eine Natur ist, die da wächst...

Nicht nur nebenbei: Zur Klarheit gehört auch, spätestens bei dieser Gelegenheit Schluss zu machen, mit den vernebelnden Sprachschöpfungen: Wenn ich für die Anlieferung von Abfall zahlen muss, ist, was ich anliefere, kein Wertstoff und die Annahmestelle kein Wertstoffhof, wie es nun vereinheitlicht heißen soll, sondern ein schlichter Abfallhof - nichts anderes! 

Immerhin vernehmen wir auch eine beruhigende Kunde: "Die Gebühr fällt nicht an, wenn Bioabfälle selbst kompostiert werden." - Da sind wir aber platt!

Doch im Ernst: Bioabfälle, wie sie täglich anfallen (keine Essensreste!), gehören auf den Komposthaufen in einer Ecke des Gartens und nicht auf die Mülldeponie.

Und dass im Herbst für Privathaushalte eine zeitlich befristete kostenlose Abgaberegelung für Laub angeboten werden soll, ist ein Trostpflaster.
Jetzt kommt es aber darauf an, diese Regelung auch den Anforderungen entsprechend zu gestalten. Der im Landkreis vorherrschende Laubbaum, der auch die größten Mengen nur schwer kompostierbaren Laubes verursacht, ist die Eiche. Eichenlaub fällt lange und spät, bis zum ersten Frost in den Winter hinein, von den Bäumen; es fällt in großen Mengen auch auf Gehwegen und Nachbargrundstücken, an. - Je nach konkreter Situation wird es bis jetzt in 'Wertstoff'säcken für die Mullabfuhr gesammelt oder bei sehr großen Mengen vom Eigentümer im Winter oder Frühjahr zur Deponie gebracht. Hier eine kostenfreie praktikable Regelung zu schaffen wird nicht einfach sein.

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Pressekonferenz des Jürgen Trittin und Kommentar :
Wann wird unsere Heuchelei in Schizophrenie übergehen?
- von Wolfgang Siebert -

Auch wenn das Aufdecken von Fehlverhalten sicherlich eine journalistische Pflicht ist, wirft die Lufthansa- Meilen- Affäre mittlerweile doch einige Fragen auf. Diese mögen teilweise deutlich werden, wenn man die unten stehnden Auszüge einer "Wortlautmitschrift" der Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 31. Juli 2002 in Berlin liest.

Angesichts steigender 'allgemeiner Korruption' (von kleinen Unehrlichkeit in Steuerdingen über handfeste Bestechung bis hin zur Bilanzfälschung) steht über allem allerdings noch eine schwerwiegendere Frage: Wie lange wird unsere Gesellschaft den psychischen Spagat zwischen dem moralischen Anspruch an ANDERE und dem tatsächlichen EIGENEN Verhalten noch ertragen? Wann werden weit verbreitete Anflüge von Heuchelei in krankhafte Schizophrenie übergehen und unserem geordneten Zusammenleben den Garaus machen?

- Aber wenden wir uns der Pressekonferenz und einem pragmatischen Lösungsansatz zu:

Trittin: Meine Damen und Herren, in ihrer heutigen Ausgabe stellt die Bild-Zeitung unter der Überschrift "Freiflug-Affäre" die Frage "Wer hat Ihren Ferienflug bezahlt, Herr Trittin?". Ich antworte: Ich. Ich bezahle meine Privatflüge aus meinen privaten Einkünften. (...) 
Ich habe dem Deutschen Bundestag Dienstreisen nicht in Rechnung gestellt. Hier im Bundesumweltministerium ist geregelt, dass Meilen-Gutschriften, die aus Anlass dienstlicher Flüge gewährt werden, nur zu dienstlichen Zwecken verwertet werden dürfen. Genauso bin ich verfahren. Dienstlich erflogene Bonus-Meilen sind für dienstliche Zwecke eingesetzt worden. Eine nochmalige Überprüfung hat ergeben, für fünf Freiflüge, die ich mit meinem Meilen-Konto verrechnet habe, habe ich privat erworbene Bonus-Meilen eingesetzt. Ich besaß ein sehr hohes Meilen-Konto zum Zeitpunkt meiner Ernennung zum Bundesminister. Zum anderen sind mir seit meiner Ernennung 1998 durch von mir bezahlte Flüge Bonus-Meilen gutgeschrieben worden. Ich denke, Sie werden die eine oder andere Frage haben.

Frage: Herr Minister, wie ist die Bild-Zeitung an Ihre Daten gekommen?

Trittin: Diese Frage müssen Sie wahrscheinlich an Ihre Kollegen von der Bild-Zeitung richten. Ich vermute, sie werden sich dabei auf das Redaktionsgeheimnis berufen. Vielleicht könnten Sie ja auch eine Anfrage bei dem Verwalter und Inhaber der Daten starten. Das ist, glaube ich, die Deutsche Lufthansa AG.

Frage: Der Koffer, der ebenfalls im Gespräch war, den Sie offensichtlich aus dem Bonus-Meilen-Programm erworben haben, ist der auch mit privaten Bonusmeilen gekauft worden?

Trittin: Nein, der Koffer war eine Anschaffung des Ministerbüros. Wir haben hier viele Aktenkoffer. Wir mussten einen neuen anschaffen. Und anstatt dafür Geld auszugeben, habe ich gesagt, nehmen wir mein Meilen-Konto. Das hatte den Vorteil, dass wir dann zum Beispiel einen mit Rollen haben konnten, den man nicht so tragen möchte. Er ist übrigens - weil einige Leute ja versucht haben, das mit Fotos zu dokumentierten: Die das photographiert haben, lagen leider daneben. Es handelt sich dabei um einen alten, von mir schon zu Parteizeiten benutzten privaten Koffer. Der angeschaffte Koffer, der zu dienstlichen Zwecken hier im Ministerbüro als Besitz des BMU vorhanden ist, ist noch nicht einmal ausgepackt, weil ich bekanntermaßen bisher in Urlaub war.
(...)
Wir haben - wie andere Ministerbüros auch - einen Bedarf an bestimmten Aktenkoffern. Aufgrund des Transportes dieser Aktenkoffer gehen die gelegentlich kaputt. Und dann muss mal ein neuer angeschafft werden. Ich weiß nicht, wie das im Bundespresseamt geregelt wird. Bei uns wird das dann so beschafft. Und ich war der Meinung, einen klugen und gerade der Haushaltssparsamkeit verpflichteten Vorschlag an dieser Stelle gemacht zu haben.
 

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Hannover:
'bed by night' feiert Wiedereröffnung der Räumlichkeiten für Straßenkinder
- von Wolfgang Siebert -

Hannover, 1.8.02 - Heute eröffnete die Einrichtung zur Versorgung von Straßenkinder "bed by night" nach 6monatiger Bauphase offiziell wieder ihre Türen. Der Umbau der Containereinrichtung begann im September 2001 und ist nun, unter der Leitung von Prof. Han Slawik von der Universität Hannover, erfolgreich abgeschlossen worden.

Ein studentischer Ideenwettbewerb im Fachbereich Architektur an der Universität Hannover hatte die Umbaumaßnahme der Versorgungseinrichtung für obdachlose Kinder und Jugendliche in der Celler Straße ins Leben gerufen. 2001 wurde dann durch einen Ratsbeschluss die Idee in ein konkretes Bauvorhaben umgesetzt.

"Bed by night" wurde von der Landeshauptstadt Hannover im Dezember 1996 als erste Anlaufmöglichkeit für acht- bis 18-jährige Straßenkinder geschaffen. Der Containerbau, der damals als Provisorium gedacht war, fand hohen Zuspruch und wurde seit der Eröffnung 1996 von rund 850 hilfesuchenden
Kinder und Jugendliche aufgesucht. Es zeigte sich bald, dass "bed by night" ein neues Dach brauchte, zumal die Container aufgrund ihres Alters stark sanierungsbedürftig waren und die Gesamtfläche für die tägliche Arbeit nicht ausreichte.

In der sechsmonatigen Bauphase wurde die Einrichtung nicht ersatzlos geschlossen - der Tagestreff fand während dieser Zeit im Kontaktladen "Mecki" des Diakonischen Werkes in der Passerelle statt, während Schlafplätze in Räumen des Heimverbundes im Rohdenhof zur Verfügung standen. 

Der rund 300.000 Euro teure Umbau wurde hauptsächlich durch Spenden finanziert. Als Spender ist besonders die VW Belegschaft hervorzuheben, die im Rahmen der Aktion "Eine Stunde für die Zukunft" als Spendensammler fungierte und 60 Minuten für "bed by night" arbeitete.

Der Umbau der Containeranlage hat die Betreuungssituation der hannoverschen Straßenkinder wesentlich verbessert. Das erweitert e Platzangebot mit einer großen Küche und geräumigen Aufenthaltsräumen in heller, freundlicher Atmosphäre kommen vor allem der Beratung und Betreuung im
Tagestreff zugute, die wichtige Elemente in der Versorgung obdachloser Kinder und Jugendlichen sind. Die PädagogInnen bieten effektive Hilfe an und zeigen neue Lebensperspektiven auf - mit Erfolg. Von den 850 Straßenkindern, die das Versorgungszentrum seit 1996 besuchten, schafften mehr
als zwei Drittel den Ausstieg aus der Straßenszene. Die Übernachtungs kapazitäten des "bed by night" wurden während des Umbaus nicht erweitert. 

Für die Einrichtung, die 365 Tage im Jahr geöffnet ist, sind optimale Arbeitsbedingungen eine Grundlage. Vier hauptamtliche MitarbeiterInnen und mehrere Teilzeitkräfte stehen 24 Stunden am Tag für Gespräche, Beratung, Betreuung zur Verfügung. "Bed by night" bietet den Straßenkindern einen Schutz- und Ruheraum. Im hannoverschen Stadtgebiet gibt es ungefähr 150 Kinder und Jugendliche, die keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern haben und versuchen, sich allein durchzuschlagen. "Bed by night" bietet den Hilfesuchenden schnelle und unbürokratische Unterstützung. Die immer offene Tür der Einrichtung wird nun durch die Bauweise unterstrichen, die vor allem durch den Hofcharakter auch eine geschützte Atmosphäre schafft. 

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Riester-Banksparpläne:
Erhebliche Unterschiede in der Rendite

Berlin, 18.7.02 (sw) - Hohe Ertragsunterschiede ermittelte die Stiftung Warentest bei der Untersuchung von Bank- Sparplänen zur Altersvorsorge, die nach dem Riester- Modell staatlich gefördert werden. 

Im günstigsten Fall liegt die Renditeerwartung bei etwa sechs Prozent, im ungünstigsten muss sich der Sparer mit rund drei Prozent begnügen. Für die zusätzliche Altersvorsorge würde das bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren in einem Fall eine Monatsrente von 476 Euro im anderen von nur 344 Euro bedeuten.

Die detaillierten Ergebnisse sind in der August-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest veröf-fentlicht. Nach Riester- Banksparplänen muss ein Kunde gezielt suchen. Von 291 befragten Kreditinstituten haben derzeit nur 37 ein Angebot. 

Für wen lohnt sich ein Bank-Sparplan?
Trotzdem ist ein Banksparplan für bestimmte Kundengruppen besonders interessant. Für Sparer ab 50 Jahren sind Rentenversicherungen wegen der recht hohen Abschlusskosten meist weniger günstig und Fondssparpläne oft zu riskant. Ein Banksparplan ist hier vorteilhaft. Auch wer als jüngerer Sparer daran denkt, aus dem angesparten Vorsorgekapital vorübergehend etwas für die Finanzierung der eigenen vier Wände zu entnehmen, ist mit einem Banksparplan gut bedient. Denn hier stehen ihm alle Einzahlungen, Zulagen und bis dahin gutgeschriebene Zinsen ungeschmälert fürs Eigenheim zur Verfügung. Banksparpläne bieten zudem den Vorteil, dass der Spa-rer ohne große Verluste wieder aussteigen und zu einem anderen Riesterprodukt wechseln kann. Deshalb sind sie auch ein Tipp für Unentschlossene.
 

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Enorme Beitragsunterschiede:
186 Hausratversicherungen im Vergleich
Berlin, 18.7.02 (sw)  - Mehr als 77 Prozent der deutschen Haushalte haben eine Hausratversicherung. Doch viele sind zu teuer und ein Wechsel kann sich lohnen. Die Zeitschrift FINANZtest hat 186 Hausratsversicherungen untersucht und erhebliche Preisunterschiede ermittelt.

Nur 37 Euro jährlich kostet etwa das Angebot bei Quelle für eine Wohnung in ländlicher Region mit 50.000 Eu-ro Versicherungssumme. Bei Axa Top muss derselbe Kunde dagegen 137 Euro bezahlen. Dafür bekommt er jedoch Extras wie zum Beispiel Schutz für Schäden durch einen Blitzschlag ins Stromnetz. - Eine Übersicht der Leistungen und der Beiträge in allen Tarifzonen ist in der August- Ausgabe von FINANZtest veröffentlicht.

Wer einen günstigen Beitrag wählt, verzichtet meist auf Extras wie zum Beispiel Ersatz für Schäden durch Fahrraddiebstahl, Blitzeinschlag ins Stromnetz sowie Diebstahl aus dem eigenen Auto. Na-hezu identisch sind die Leistungen der Versicherer bei der Grundde-ckung. Sie schützt die Wohnungseinrichtung sowie alle Haushalts- und Gerbauchsgegenstände gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm und Hagel. Wem der Grundschutz reicht, der sollte einfach den Versiche-rer mit dem niedrigsten Beitragssatz wählen. Um die Auswahl eines Angebots zu erleichtern, ermittelt FINANZtest für 11 Euro für jeden individuell eine günstige Hausratspolice. Für 16 Euro bekommt man eine Analyse im Doppelpack: Hausratspolice plus private Haftpflicht-versicherung. Den Teilnahmekupon gibt es als Faxabruf unter 01805-88768210 oder per Telefon 01805-002467.

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test-SPEZIAL "Kosmetik":
Spitzenreiter gehört zu den preiswertesten Mitteln
Garbsen, den 12.6.2002, ws -  Teuer macht nicht schöner - das zeigt die jahrelange Erfahrung der Stiftung Warentest. In ihrem neuen test SPEZIAL „Kosmetik“ hat sie zahlreiche Produkte daraufhin überprüft, was sie wirklich können und, wo vorgefunden, kritische Inhaltsstoffe aufgeführt.

Bestes Beispiel dafür, dass Nobelmarken nicht unbedingt besser sind als die preiswerten Alternativen, ist der im Heft veröffentlichte Test von Sonnenschutzmitteln für sensible Haut mit Lichtschutzfaktoren von 14 bis 20. Hier gehört der Spitzenreiter zu den preiswertesten Mitteln: Für 100 Milliliter Schlecker AS Sun Sonnenbalsam zahlt man nur 1,85 Euro. Alle anderen Mittel im Test kosten zwischen 3,95 und 11,50 Euro für die gleiche Menge.

Von Anitfaltencremes und Duschbädern über Selbstbräuner und Enthaarungscremes bis zu Shampoos für strapaziertes Haar, Inten-sivtönungen und Weißmacher-Zahnpasten: 30 aktuelle Tests und Reports mit Untersuchungen von 260 Produkten, die zeigen, welche wirklich verträglich und ihr Geld wert sind. Ein Fazit der Tests: Oft sind preiswerte Produkte die Spitzenreiter. 

Reports über Kosmetikinstitute, Schönheitsoperationen und Antifaltenbehandlung beim Arzt fehlen im neuen test- SPEZIAL „Kosmetik“ genausowenig wie Berichte über Sonnenstudios und Schlankheits-mittel. Außerdem gibt es viele Tipps für die Pflege von Haut, Haaren und Zähnen, für eine gute Figur und den hautfreundlichen Umgang mit der Sonne. Das 120seitige Heft berät zu allen Fragen rund um die Körperpflege. 
Das test SPEZIAL „Kosmetik“ ist ab heute, Mittwoch, den 12. Juni 2002, für 6,50 Euro im Zeitschriftenhandel erhältlich oder kann bestellt werden bei Stiftung Warentest, Vertrieb, Tel. 01805-002467 oder im Internet unter www.stiftung-warentest.de
 

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Pattensen / Neustadt / Region Hannover:
Polizei warnt vor falschen 200 Euro-Scheinen
Garbsen, den 30.5.2002, ws - Jetzt bringt ein offenbar bundesweit agierender Geldfälscher auch in der Region Hannover falsche 200 Euro-Scheine in den Umlauf. Aufgefallen sind zwei €-Blüten bei Bankfilialen in Pattensen und im Neustädter Ortsteil Helstorf. Die Scheine werden wahrscheinlich im Einzelhandel oder auf
Wochenmärkten den Menschen untergeschoben. 

Die Fälschungen stellen sich folgendermaßen dar:

Es handelt sich um Farbkopien eines echten Geldscheines mit der Nummer: X0037401268.
Das Hauptfälschungsmerkmal, ein Hologramm mit der Wertangabe der Banknote, wurde nachträglich aufgeklebt. Die Nachahmung besteht aus mehreren dünnen und glänzenden Folienteilen, die sich vom Papier ablösen lassen. Diese sind auch ganz im Gegensatz zu den echten Hologrammen, deutlich fühlbar. Durch Einstiche mit einem spitzen Gegenstand wurden offenbar die erhabenen Teile der Blindenschrift nachempfunden. Desweiteren fehlen weitere ansonsten mit bloßem Auge sichtbare Fälschungsmerkmale wie das Durchsichtsregister (Wertzahl), die Wasserzeichen, sowie der Sicherheitsfaden mit Aufdruck der Wertzahl. 

Die Polizei rät deshalb, insbesondere bei der Annahme von  Banknoten mit hohem Wert, genauer hinzuschauen.
Informationen zu den einzelnen Fälschungsmerkmalen halten die Banken für ihre Kunden bereit.

Hinweise gibt es bislang auf einen ca. 50-jährigen Mann mit rheinländischem Akzent, 180 - 190 cm groß, kräftige Statur, kurze Haare. Der Unbekannte wird mit der Verbreitung der Fälschungen in Zusammenhang gebracht.

Weitere Hinweise erbittet der Zentrale Kriminaldienst in Garbsen unter Tel. 05131-7011.

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A2 bis Peine-Ost weiträumig umfahren!
Autobahn Richtung Berlin wird am Wochenende, bis 26.5., voll gesperrt
Garbsen, 22.5.02, ws - Das Autobahn- Polizeikommissariat Hannover- Ahlem und das Polizeikommissariat Lehrte teilen mit, dass die A2, Richtungs Berlin, ab der Anschlußstelle Hämelerwald (Kilometer 197.200) vom Freitag, 24.05.2002, 21.00 Uhr bis zum Sonntag, 26.05.2002, ca. 15.00 Uhr, voll gesperrt wird.

In dieser Zeit wird im Baustellenbereich zwischen den Anschlußstellen Hämelerwald und Peine offenporiger Asphalt verlegt und dieser Baustellenbereich anschließend aufgehoben. Die Richtungsfahrbahn Berlin ist nach Aufhebung der Vollsperrung wieder dreispurig befahrbar.

Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die U 31 von der Anschlussstelle Hämelerwald zur Anschlussstelle Peine.

Der Umleitungsverkehr erhält durch entsprechende Schaltung der Ampelanlagen an der Kreuzung L 413/ Gewerbestraße und an der Kreuzung L 413/ 412 in Lehrte- Sievershausen bevorrechtigt Vorrang. 

Die Ampeln an der AS Hämelerwald werden abgeschaltet.

Es ist mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, sowohl auf der BAB 2 (Rückstauungen bis zum Hannover-Kreuz Ost), als auch auf der Umleitungsstrecke, insbesondere am Samstag und Sonntag, zu rechnen.

Deshalb wird allen ortskundigen Verkehrsteilnehmern dringend empfohlen, den Streckenabschnitt der BAB 2 zwischen dem Autobahnkreuz Hannover-Ost und der AS Peine-Ost weiträumig zu umfahren.

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Debatte um die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes:
Juso-Chef Klant: "Kultur der Freiwilligkeit erzeugen"
12.05.02, ws - Hannover. Die Jusos Hannover-Land halten angesichts des Verfassungsgericht-Urteils und mit Blick auf den außerdordentlichen SPD-Parteitag zum Wahlprogramm am 2. Juni in Berlin weiter an einer Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland fest. "Das Bundesverfassungs- Gericht hat den Ball in die politische Arena zurückgespielt - und da gehört er auch hin", so der Juso- Unterbezirks- Vorsitzende Torben Klant. 

"Wir halten die Wehrpflicht für nicht mehr zeitgemäß, ob sie noch verfassungsgemäß ist, ist dabei zweitrangig. Der Blick nach Europa zeigt, dass es auch ohne Wehrpflicht geht. Die Wehrpflicht ist in fast allen unserer Nachbar- und Partner- Länder ein Auslaufmodell. Die im Entstehen begriffene europäische gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entsteht ohne die allgemeine Wehrpflicht. Nicht zuletzt deshalb brauchen auch wir eine Freiwilligenarmee.", stellt der 26-Jährige Jura-Student fest. 

Auf die jüngsten Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel, als Alternative zur Wehrpflicht ein soziales Pflichtjahr einzuführen, reagieren die Jusos im Unterbezirk Hannover-Land mit entschiedener Ablehnung. Eines der gewichtigsten Argumente zur Abschaffung der Wehrpflicht sei der nicht unwesentliche Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte junger Männer. Dieses Problem würde durch die Ersetzung der Wehrpflicht durch ein soziales Pflichtjahr nicht behoben, sondern 
womöglich auf Frauen ausgedehnt. Deshalb sprechen sich die Jusos für eine ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht aus. 

Torben Klant: "Soziales Engagement lebt von der Freiwilligkeit und kann nicht von oben aufgezwungen werden. Es ist eine völlige Fehlentwicklung, dass das einzige Argument gegen die Abschaffung der Wehrpflicht der 
Wegfall des Zivildienstes und das dadurch entstehende Vakuum im sozialen Bereich ist. Insgesamt geht es darum, eine Kultur der Freiwilligkeit zu fördern und die Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement zu 
verbessern. Das freiwillige soziale und das freiwillige ökologische Jahr müssen für junge Menschen attraktiver gestaltet werden. Konkrete Vorteile, wie die Anrechenbarkeit bei Wartezeiten für das Studium und für die Rente, sollten dabei angegangen werden." 

"Mit der jüngsten Entscheidung des Bundes- Verfassungsgerichts zur Wehrpflicht ist die Debatte nicht beendet, sondern für die Politik neu eröffnet. Das Bundes- Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Politik in der Frage der Wehrpflicht zu einer Entscheidung kommen muss. 
Die Antwort auf diese Frage kann für die SPD auf ihrem bevorstehenden Wahlparteitag nach unserer Auffassung nur eine Abschaffung der Wehrpflicht und die vehemente Absage an soziale Zwangsdienste sein.", so der Juso-Vorsitzende. 

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Himmelfahrt:
Streit endet tödlich
Benthe, den 10.5.2002, ws - Am gesterigen Donnerstag, den 9. Mai 2002, kam es am frühen Nachmittag in einem Mehrfamilienhaus in Benthe zu Streitigkeiten zwischen zwei Männern, die für einen 47-Jährigen tödlich verliefen.

Das spätere Opfer und der 34-jährige Beschuldigte waren bei der 42-jährigen Wohnungsinhaberin zu Besuch und feierten zunächst offenbar gemeinsam an dem Himmelfahrtstag. Im Verlaufe dieser Zusammenkunft kam es dann zu einer heftigen Auseinandersetzung der beiden männlichen Besucher, die dazu führte, dass das spätere Opfer von dem jüngeren Mann in der Schwitzkasten genommen wurde und dabei zu Tode kam.

Die beiden männlichen Besucher gerieten nach bisherigen Erkenntnissen zunächst in eine verbale Auseinandersetzung miteinander, worauf der 47-Jährige damit bekann, in der Wohnung zu randalieren. Der 34-Jährige versuchte jetzt das spätere Opfer zu beruhigen und nahm dieses deshalb in den Schwitzkasten. Bereits während der Auseinandersetzung der beiden Männer alarmierte die Wohnungsinhaberin gegen 14.41 Uhr über den Notruf der Feuerwehrleitzentrale in Ronnenberg die Polizei. Streifenwagen wurden sofort zum Einsatzort entsandt.

Jedoch noch vor dem Eintreffen der Polizei meldete sich der 34-Jährige über Notruf direkt beim Polizeikommissariat Ronnenberg und sagte den Beamten wörtlich: „Jetzt ist er tot.“ Tatsächlich fanden die Polizisten den 47-Jährigen leblos in der Wohnung auf. Die Wohnungsinhaberin und der stark alkoholisierte Beschuldigte befanden sich ebenfalls noch in der Wohnung. Bei seiner Festnahme leistete der 34-jährige Beschuldigte keinen Widerstand. 

Aus welchem Grund die beiden Männer aneinander gerieten ist bislang nicht bekannt. Zur Bestimmung der Todesursache muss das Ergebnis einer Obduktion abgewartet werden. 

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Himmelfahrt in Neustadt:
Großes Ritterfest am Schloss
Neustadt, 9.5.2002, ws - Zum 10. Mal herrschte buntes Treiben zu Himmelfahrt am Schloß Landestrost zu Neustadt am Rauhen Berge. Marktstände, Rittersleut Gaukler und Musikanten füllten Hof und Garten zum groszen Renaissance Fest.

Für einen Tag sollten, so die Veranstalter der Region Hannover, "die Zeiten Herzog Erichs II wieder lebendig werden". 

Auf dem historischen Markt im Schlosshof konnten die Besucher alte Handwerkskunst bestaunen und sich mit Speis und Trank nach überlieferten Rezepten stärken.

Die feierliche Eröffnung des Marktes fand gegen 12 Uhr durch Andreas Listing, den Leiter des Presseamtes der Region (links im Bild),statt, der  - unterstützt durch einen lautstarken Herold -  den verhinderten Regionspräsidenten Dr. Michael Arndt würdig vertrat.

Für das musikalische Wohl der Besucher sorgte die Gruppe Spectaculatius mit 'Hits' aus der Alten Welt...

Die tschechische Rittergruppe Kadeti aus Prag (die beiden Bilder oben) führte im Schlossgarten furchterregende Schaukämpfe mit Schwertern vor und zog damit unter anderem 'allerly wilde Drachenkynder' aus Hannover (Bild rechts) an ...
... und mancherley Gestalten ließen den Atem stocken und gefrieren das Blut in den Adern ....

Doch die Kreissparkasse Hannover erheiterte die 'kleinen' Besucher zum 5.Moorfest mit vielerlei Aktivitäten ein. Max Moorfrosch und seine Geschwister verteilten eine Vielzahl von 'Knack- Fröschen', die dem Fest und dem weiteren Verlauf des 'Vatertages' einen einzigartigen Hintergrundsound bescherten.

In einen eigentümlichen Bann zogen nicht nur den Chronisten zwei langbeinige Wesen, die so schnell auftauchten wie sie seinen Blicken wieder entschwanden und nun auch dieses Fest nun schon wieder der Vergangenheit angehört....

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Rechtzeitig zum Saisonstart:
Aussichtsturm am Steinhuder Meer renoviert
Garbsen, den 2.5.2002 - Das Beobachtungssystem am Steinhuder Meer ist rechtzeitig zum Saisonstart renoviert worden. Regionspräsident Dr. Michael Arndt hat am Donnerstag den Beobachtungsturm in Großenheidorn wieder für die Besucher freigegeben. Gleichzeitig wurde auch die Beobachtungsplattform an den Moorhütten wieder geöffnet. Damit ist das mehrfach prämierte Besucher- Lenkungssystem des Naturparks Steinhuder Meer wieder voll funktionsfähig.

Der Beobachtungsturm am Ostufer in Großenheidorn ist über 25 Jahre alt und liegt im Naturschutzgebiet Ostufer Steinhuder Meer. Trotz mehrfacher Reparaturarbeiten stuften ihn Bauexperten im letzten Jahr als nicht mehr verkehrssicher ein. Da nochmalige Sanierung zu kostenaufwendig gewesen sei, so Arndt, habe sich die Region als Träger des Naturparks entschlossen, den Beobachtungsturm völlig zu erneuern. Im Rahmen des Einsatzes von Arbeitskräften der Volkshochschule Hannover Land wurde der Turm Stück für Stück abgebaut und über den langen Steg aus dem empfindlichen Naturraum heraustransportiert. Für rund 20.000 € erneuerte ein Unternehmen aus Wunstorf den Turm. 

Gleichzeitig wurde die Beobachtungsplattform im Bereich der Moorhütten am Nordufer des Steinhuder Meeres wieder geöffnet. Sie war durch den Eisgang der vergangenen Jahre und den Wellenschlag in den Fundamenten so stark beschädigt worden, dass die darauf stehende Plattform nicht mehr verkehrssicher war. Im Rahmen des Einsatzes von Mitarbeitern der Volkshochschule Hannover Land wurde die alte Plattform Stück für Stück abgebaut. und dann neu errichtet. Bei den Sanierungsarbeiten wurden die beiden vorderen, im Wasser stehenden, Fundamente vollständig erneuert. Um dem Eisgang und den Wellenschlag zukünftig besser widerstehen zu können, hat die neue Plattform einen Unterbau aus einer in sich verstrebten Stahlkonstruktion erhalten. Diese Konstruktion gewährleistet, dass zukünftig Beschädigungen der Plattform so gut wie ausgeschlossen sind. Die Reparaturkosten von 5.000 Euro trägt die Region Hannover. 

Arndt zeigte sich erfreut dass mit der Beendigung dieser Renovierungsarbeiten die wichtigsten Punkte im Besucherlenkungssystem für die Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen und das am Steinhuder Meer vorhandene System an Promenaden, Stegen, Brücken und Beo-bachtungstürmen ergänzen. Er kündigte an, die Angebotsstrategie des Naturparks Steinhuder Meer weiter fortzusetzen. Zusammen mit dem Verein ÖSSM hat der Naturpark ein Konzept für die Einrichtung eines Moorerlebnispfades am Ostufer des Steinhuder Meeres in Verbindung mit dem Vogeldamm erarbeitet. Nach Angaben von Regionspräsident Dr. Michael Arndt haben die Arbeiten zur Umsetzung des Projektes bereits begonnen.
 

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